Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Standes- und Versicherungsamt
SterbefallbeurkundungBeurkunden im Sterberegister und Ausstellen von Urkunden
Kurzbeschreibung:
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.
Zuständig ist:
Für die Beurkundung im Sterberegister ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Diese Kosten entstehen:
Gebühr für die Erteilung einer Sterbeurkunde 10,- EURO. Zweites und jedes weitere Stück dieser Urkunden, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, die Hälfte der vorgenannten Gebühr.
Bitte bringen Sie mit:
Je nach Familienstand der Verstorbenen sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Falls Bestattungsunternehmen beauftragt sind, haben diese grundsätzlich in ihrem Leistungsservice vorgesehen, für eine ordnungsgemäße Sterbefallbeurkundung zu sorgen. Eine Vorsprache von Angehörigen der Verstorbenen ist somit kaum noch erforderlich.
So erreichen Sie uns
Hier sind wir für Sie da
Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-70 /Standesamt
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Gebäude C 4. Etage
Zu folgenden Zeiten sind wir für Sie erreichbar - Neue Öffnungszeiten ab 16.05.2011-
montags 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
dienstags 8.00 Uhr - 15.30 Uhr
mittwochs nach Vereinbarung
donnerstags 8.00 Uhr - 18.00 Uhr (von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr nur nach vorheriger Terminabsprache)
freitags 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Ansprechpartnerinnen
- Anja Rauer
Telefon 0208 825-2612, Zimmer C 304 -
Angelika Sonnenberg
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Fax: 0208 825-2723

