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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Standesamt / Sterbefall- beurkundung
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Standes- und Versicherungsamt

Sterbefallbeurkundung

Informationen zu
Beurkunden im Sterberegister und  Ausstellen von Urkunden

Kurzbeschreibung:
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.

Zuständig ist:
Für die Beurkundung im Sterberegister ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Diese Kosten entstehen:
Gebühr für die Erteilung einer Sterbeurkunde 10,- EURO. Zweites und jedes weitere Stück dieser Urkunden, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, die Hälfte der vorgenannten Gebühr.

Bitte bringen Sie mit:
Je nach Familienstand der Verstorbenen sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Falls Bestattungsunternehmen beauftragt sind, haben diese grundsätzlich in ihrem Leistungsservice vorgesehen, für eine ordnungsgemäße Sterbefallbeurkundung zu sorgen. Eine Vorsprache von Angehörigen der Verstorbenen ist somit kaum noch erforderlich.

So erreichen Sie uns

Hier sind wir für Sie da

Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-70 /Standesamt
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Gebäude C 4. Etage

Zu folgenden Zeiten sind wir für Sie erreichbar     - Neue Öffnungszeiten ab 16.05.2011-
montags       8.00 Uhr - 12.00 Uhr
dienstags     8.00 Uhr - 15.30 Uhr
mittwochs nach Vereinbarung
donnerstags 8.00 Uhr - 18.00 Uhr  (von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr nur nach  vorheriger Terminabsprache)
freitags         8.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

Ansprechpartnerinnen

  • Anja Rauer
    Telefon 0208 825-2612, Zimmer C 304
  • Angelika Sonnenberg
    Telefon 0208 825-2569, Zimmer C 306

    Benutzen Sie bitte den Anrufbeantworter, wenn wir Ihr Gespräch nicht persönlich entgegennehmen können. Sie erhalten einen Rückruf.

e-mail: sterbefaelle@oberhausen.de

Fax: 0208 825-2723