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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Ausländer/innenangelegenheiten
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Ausländer/innenangelegenheiten

Pässe

Nach § 4 AuslG ist jeder Ausländer verpflichtet einen gültigen Pass zu besitzen, wenn er nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten will. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihren Pass rechtzeitig bei Ihrer Auslandsvertretung verlängern zu lassen. Nachdem dies geschehen ist, müssen Sie Ihren Pass auch der Ausländerbehörde vorlegen, um die Aufenthaltsgenehmigung in den neuen Pass zu übertragen . Wenn Sie nur im Besitz einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung sind, unabhängig davon, ob es sich um eine Befugnis, Bewilligung oder Erlaubnis handelt, werden Sie feststellen, dass die Aufenthaltsgenehmigung so befristet ist, dass sie gleichzeitig mit dem Pass oder sogar einige Monate vorher abläuft. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesen Fällen handelt es sich nicht um eine Übertragung, sondern um eine Verlängerung.

Gebühren
Die Übertragung einer Aufenthaltsgenehmigung kostet 8,00 Euro Bei Minderjährigen beträgt die Gebühr die Hälfte desvorgenannten Betrages. In Einzelfällen können die Gebühren ermäßigt oder es kann von ihrer Erhebung ganz abgesehen werden (§§ 9, 10 der Gebührenverordnung zum Ausländergesetz).

Bitte bringen Sie mit:
Ihren alten und Ihren neuen Pass.

Der weitere Ablauf ist:
Die Übertragung einer Aufenthaltsgenehmigung erfolgt in der Regel sofort, so dass auch die Verwaltungsgebühr sofort fällig wird.

Hier sind wir für Sie da:    
Technisches Rathaus         
Bahnhofstraße 66                   
46145 Oberhausen            

Postanschrift: 
Stadt Oberhausen        
Dezernat 2-4-30                
46042 Oberhausen            

Zuständigkeit für allgemeine Ausländerangelegenheiten:

Buchstabe: A - Aydina
Frau Köppen
Zimmer B 214
Telefon: 0208 825-2709

Buchstabe: Aydinb - Cana
Herr Eichler
Zimmer B 213
Telefon: 0208 825-2213

Buchstabe: Canb - Dof
Frau John
Zimmer B 212
Telefon: 0208 825-3314

Buchstabe: Dog - Gar
Herr Peters
Zimmer B 211
Telefon: 0208 825-3186

Buchstabe: Gas - Hod
Herr Weiner
Zimmer B 210
Telefon: 0208 825-3175

Buchstabe: Hoe - Kami
Herr Heisterkamp
Zimmer B 208
Telefon: 0208 825-2403

Buchstabe: Kamj - Keski
Frau Kohnke
Zimmer B 207
Telefon: 0208 825-2503

Buchstabe: Keskj - Mass
Frau Wissing
Zimmer B 206
Telefon: 0208 825-3189

Buchstabe: Mast - Olive
Frau Hinz
Zimmer B 205
Telefon: 0208 825-2792

Buchstabe: Olivf - San
Herr Dorroch
Zimmer B 204
Telefon: 0208 825-3216

Buchstabe: Sao - Tran
N.N.
Zimmer B 202
Telefon: 0208 825-2683

Buchstabe: Trao - Z
Frau Schnapka
Zimmer B 201
Telefon: 0208 825-2589

Fax: 0208 825-5323

 

Unsere Öffnungszeiten sind:
8.00 – 12.30 Uhr Montag, Dienstag
geschlossen Mittwoch
8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag
13.30 – 15.30 Uhr Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhr Freitag



KONTAKT
Bahnhofstraße 66 
46145 Oberhausen
Fax:
0208 - 825 5323
e-mail:
fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de