Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Umwelt
Fragen und Antworten- 1. Was ist die "Umgebungslärmrichtlinie"?
- 2. Was ist "Umgebungslärm"?
- 3. Was sind die Ziele der "Umgebungslärmrichtlinie"?
- 4. Warum macht die Kombination von Tempo 30 und lärmoptimiertem Asphalt (LOA) keinen Sinn?
- 5. Wurden mit der Umgebungslärmrichtlinie Grenzwerte eingeführt?
- 6. Welche gesundheitlichen Auswirkungen kann Straßenverkehrslärm haben?
- 7. Wie ist der Ablauf der Lärmminderungsplanung?
- 8. Welche grundsätzlichen Maßnahmen zur Lärmminderung gibt es?
- 9. Was beinhaltet die Strategische Lärmkartierung?
- 10. Wo finde ich die strategischen Lärmkarten für Oberhausen?
- 11. Welche Rückschlüsse kann man aus den Strategischen Lärmkarten ziehen?
- 12. Warum wurde im Rahmen der Lärmkartierung gerechnet und nicht gemessen?
- 13. Was ist ein Lärmaktionsplan?
- 14. Inwieweit besteht eine Verpflichtung zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen?
- 15. Wer erstellt die Lärmkarten für Schienenverkehrslärm an Eisenbahnen?
- 16. Wer ist für Lärmminderungsmaßnahmen an Eisenbahnlinien zuständig?
- 17. Wer ist für Lärmminderungsmaßnahmen an Autobahnen zuständig?
1. Was ist die "Umgebungslärmrichtlinie"?
Die 'Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm' (Umgebungslärmrichtlinie) ist eine Vorgabe der Europäischen Gemeinschaft, die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, getrennt für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen innerhalb vorgegebener Fristen eine Strategische Lärmkartierung (Artikel 7 EG-Richtlinie 2002/49/EG) durchzuführen und Aktionspläne (Artikel 8 EG-Richtlinie 2002/49/EG) zu erarbeiten.
Da die Richtlinie die Einführung konkreter Verpflichtungen verlangt, muss das jeweilige nationalstaatliche Recht, das ihrer Umsetzung dient, entsprechend konkrete Verpflichtungen begründen. Nach deutschem Recht ist deswegen zur Umsetzung einer EG-Richtlinie in der Regel ein förmliches Gesetz oder eine Verordnung erforderlich.
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie erfolgte in Deutschland im Juni 2005 durch das „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005“. Sie fand Eingang in die §§ 47 a-f des BundesImmissionsschutzgesetzes.
nach oben
2. Was ist "Umgebungslärm"?
Umgebungslärm im Sinne des § 47 b Satz 1 Nr. 1 BImSchG sind unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten. Das Gesetz bezieht sich auf den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind.
Das Gesetz gilt nicht für Lärm durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten zurück zu führen ist.
Unter Umgebungslärm sind die Auswirkungen der großräumlich wirksamen Schallquellen zu verstehen, insbesondere die des Verkehrslärms. Im Zuge der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften sollen daher nicht die kleinräumigen Konflikte untersucht werden. Auch ist es nicht beabsichtigt,
lokale Einzelphänomene zu untersuchen.
nach oben
3. Was sind die Ziele der "Umgebungslärmrichtlinie"?
Die Umgebungslärmrichtlinie hat folgende Zielsetzungen:
- Festlegung eines gemeinsamen Konzeptes, um schädlichen Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen, sie zu verhindern, oder zu mindern,
- Europaweite, einheitliche Erfassung und Bewertung der Lärmbelastung der Bevölkerung durch bestimmte Hauptlärmquellen unter Verwendung der gleichen Lärmindizes und gleicher Berechnungsverfahren,
- Flächendeckende Dokumentation der Lärmbelastung durch den Umgebungslärm in Strategischen Lärmkarten,
- Die Erarbeitung von Maßnahmen zur Lärmminderung und ihre Darstellung in Lärmaktionsplänen,
- Sicherstellung der Information der der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen,
- Regelmäßige Fortschreibung der Kartierung und der Aktionspläne.
Die Umgebungslärmrichtlinie verfolgt somit keinen allgemeinen und alle Lärmarten und –quellen flächendeckend erfassenden Geräuschminimierungsanspruch, sondern eine Konzentration auf die wesentlichen Lärmverursacher, in der Fläche und in den Ballungsräumen.
4. Warum macht die Kombination von Tempo 30 und lärmoptimiertem Asphalt (LOA) keinen Sinn?
Lärmoptimierter Asphalt (LOA) wirkt erst ab einer Geschwindigkeit von 40 -50 km/h lärmmindernd, so dass in einer Tempo-30-Zone durch die Verwendung von lärmoptimiertem Asphalt keine weitere Reduzierung des Lärms zu erreichen ist.
5. Wurden mit der Umgebungslärmrichtlinie Grenzwerte eingeführt?
Mit der Umgebungslärmrichtlinie wurden keine Grenzwerte eingeführt. Im Rahmen der nationalen Umsetzung wurden in Nordrhein-Westfalen durch den Runderlass „Lärmaktionsplanung“ vom 7. Februar 2008 Auslösewerte für Lärmprobleme festgelegt. Diese beziehen sich dabei auf die
Dauerbelastung bei einem 24-Stunden-Wert (Lden) bzw. auf den nächtlichen Mittelwert (Lnight). Lärmprobleme liegen vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein Lärmindex Lden von 70 dB(A) oder Lnight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.
Die Stadt Oberhausen orientiert sich an den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung um gesundheitliche Beeinträchtigungen weitgehend auszuschließen.
Entsprechend werden die bewohnten Bereiche im Stadtgebiet betrachtet, bei denen laut Lärmkarten Belastungen von über 65 Dezibel als 24-Stundenwert beziehungsweise von über 55 Dezibel als Mittelungspegel in der Nacht auftreten.
6. Welche gesundheitlichen Auswirkungen kann Straßenverkehrslärm haben?
Lärm hat je nach Stärke und Dauer unterschiedliche gesundheitliche Auswirkungen. Insbesondere starker Lärm kann das Gehör beeinträchtigen und schädigen oder auch die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verringern und krank machen. Er kann das Nervensystem negativ beeinflussen.
Lärm kann den Schlaf, die Erholung, das Wohlbefinden, die Kommunikation sowie das Arbeitsvermögen stören und psychische Beeinträchtigungen auslösen.
Das Risiko für Krankheiten des Herz-, Kreislauf-, Immun- sowie Magen- und Darmsystems kann steigen.
Bei langer Wohndauer an verkehrsreichen, lauten Straßen ist das Risiko, an Bluthochdruck zu leiden oder einen Herzinfarkt zu bekommen, höher als in ruhigen Wohngegenden.
7. Wie ist der Ablauf der Lärmminderungsplanung?
Der Ablauf der Lärmminderungsplanung in Oberhausen gliedert sich in zwei Arbeitsphasen:
- In den Strategischen Lärmkarten wird die Lärmbelastung in Oberhausen grafisch dargestellt und die betroffene Bevölkerung ermittelt. Die Lärmbelastung wird über eine Lärmausbreitungsrechnung errechnet, in die neben den Emissionsdaten der relevanten Lärmquellen auch Daten über die Bebauung und andere Hindernisse sowie über das natürliche Gelände eingehen. Die Öffentlichkeit muss in geeigneter Weise über die Lärmkartierung und die Anzahl der Betroffenen unterrichtet werden.
- Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden Maßnahmen zur Lärmminderung an den am stärksten betroffenen Stellen im Stadtgebiet erarbeitet, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden können. Das Ergebnis ist der Lärmaktionsplan.
8. Welche grundsätzlichen Maßnahmen zur Lärmminderung gibt es?
Im Rahmen der Aktionsplanung sind alle Möglichkeiten zu prüfen, die beitragen, den vorhandenen Lärm zu reduzieren und bislang ruhige Gebiete zu schützen. Primäres Ziel der Lärmminderung sollte es sein, bereits an der Lärmquelle anzusetzen und die Emission in die Umgebung mit technischen Maßnahmen zu minimieren.
- Maßnahmen am Fahrbanbelag: Durch Verwendung so genannter offenporiger Asphalte (OPA, häufig auch Flüsterasphalt genannt) ist Lärmreduktion möglich. Allerdings wirken diese nach derzeitigem Erkenntnisstand erst bei Geschwindigkeiten ab 70 km/h und sind im Stadtgebiet somit nur im Einzelfall sinnvoll.
Die Lärmreduzierung auf Autobahnen durch offenporige Asphalte kann nach derzeitigem Kenntnisstand 5 – 8 dB(A) betragen.
Im innerstädtischen Bereich ist die Verwendung von lärmoptimierten Asphalt (LOA) möglich. Dieser wirkt bereits bei Geschwindigkeiten ab 40 km/h und ist für innerstädtische Belastungen geeignet und führt zu Lärmreduzierungen von 3 – 5 dB(A) - Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen: Verkehrsrechtliche Maßnahmen sind z. B. Fahrverbote für Durchgangsverkehr, Nachtfahrverbote für LKW oder Geschwindigkeitsreduzierungen. Es ist jeweils im Einzelfall – auch unter Abwägung anderer Gesichtspunkte – zu prüfen, ob sie geeignete Maßnahmen darstellen.
- Geschwindigkeitsreduzierungen: Geschwindigkeitsreduzierungen auf Überlandstrecken oder auf Stadtstraßen führen ebenfalls zur Lärmreduzierung. Im Stadtgebiet kann das z. B. die Anordnung von Tempo-30-Zonen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen im Stadtgebiet sein. Zur Durchsetzung niedriger Geschwindigkeiten ist eine verstärkte Verkehrsüberwachung zur Einhaltung der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich.
- Planerische Möglichkeiten: Durch verkehrsverlagernde und verkehrslenkende Maßnahmen sowie den Bau von Umgehungsstraßen lassen sich Verkehre lenken. Maßnahmen betreffen auch die Verflüssigung des Verkehrs durch entsprechende Ampelschaltungen, den Bau von Kreisverkehren oder die Vermeidung von Parksuchverkehr durch Parkleitsysteme.
- Verhaltensänderungen: Die Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung ist eine wichtige Möglichkeit, langfristig auch die Lärmprobleme zu reduzieren. Dies betrifft u. a. die Wahl des Verkehrsmittels, die Verkehrsvermeidung, umsichtige Fahrweise und lärmmindernde Bereifung.
- Aktive Schallschutzmaßnahmen: Lärm lässt sich auf dem Ausbreitungsweg durch Lärmschutzwände und -wälle oder Trog- bzw. Tunnellagen zum Teil deutlich reduzieren. Die Einsatzmöglichkeiten dieser Maßnahmen müssen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden, da sie oft mit großen baulichen Eingriffen und entsprechend hohen Kosten verbunden sind. Das Schließen von Baulücken z. B. durch Gewerbeimmobilien hat eine ähnliche Wirkung auf die dahinter liegenden Bereiche.
- passive Schallschutzmaßnahmen: Als letzte – und angesichts der konkreten städtischen Situationen oft einzige Möglichkeit zur Lärmreduzierung verbleiben passive Schallschutzmaßnahmen, also der Einbau schalldämmender Bauteile, wie Schallschutzfenster oder schallgedämmter Lüftungen.
9. Was beinhaltet die Strategische Lärmkartierung?
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sollten in allen Mitgliedstaaten der EU bis zum 30. Juni 2007 so genannte Strategische Lärmkarten erstellt werden. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Zuständigkeit für die Erstellung dieser Karten den Kommunen übertragen, wenn die Bundesländer keine anderen Regelungen getroffen haben.
In NRW mussten Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern in eigener Zuständigkeit die Lärmkarten erstellen, während das Land für die kleineren Kommunen die erforderliche Kartierung der Hauptverkehrsstraßen (ab 6 Mio. Fahrzeuge pro Jahr bzw. 16.500 Fahrzeuge/Tag) übernommen hat. Ziel der strategischen Lärmkartierung ist es, dass die wesentlichen Lärmquellen erkannt und damit einer Bearbeitung zugeführt
werden können.
Die Kartierung der Eisenbahnstrecken des Bundes ist dem Eisenbahn-Bundesamt übertragen worden. Die Großflughäfen werden in NRW durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) kartiert.
10. Wo finde ich die strategischen Lärmkarten für Oberhausen?
Die strategischen Lärmkarten für Oberhausen sind im Internet auf der zentralen Lärmplattform des Landes NRW http://www.umgebungslaerm.nrw.de/ und auf der Seite www.oberhausen.de/laermaktionsplan.php zu finden.
In Oberhausen wurden alle Straßen ab einer Verkehrsbelastung von ca. 16.000 Kfz/Tag kartiert. Der Schienenverkehrslärm an allen bundeseigenen Eisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen im Jahr wurde durch das Eisenbahn-Bundesamt kartiert.
11. Welche Rückschlüsse kann man aus den Strategischen Lärmkarten ziehen?
Aus den Lärmkarten kann abgelesen werden, in welchem Umfang die Bürgerinnen und Bürger in Oberhausen durch Umgebungslärm betroffen sind. Durch die Verknüpfung von Immissionspegeln mit Betroffenenzahlen kann man erkennen, in welchen räumlichen Schwerpunkten des Stadtgebiets eine besonders hohe Betroffenheit vorliegt.
12. Warum wurde im Rahmen der Lärmkartierung gerechnet und nicht gemessen?
Die EU-Richtlinie und das BImSchG schreiben die Berechnung für die Ermittlung von Lärmbelastungen vor. In der Fachdiskussion sind nur in wenigen Fällen überhaupt Lärmmessungen vorgesehen. Beispiele sind Überwachungsmessungen oder die Ermittlung von Fremdgeräuschen im Bereich des Gewerbelärms. Diese Art der Ermittlung ist aufgrund der zahlreichen, die Lärmausbreitung beeinflussenden physikalischen
Parameter (Wetterlagen, Windeinflüsse), mit hohen Ungenauigkeiten und mangelnder Vergleichbarkeit verbunden. Dies würde zu willkürlichem Verwaltungshandeln führen. Die rechnerisch ermittelten Werte haben durch punktuell angestellte Vergleiche mit den gemessenen eine hohe Genauigkeit und eignen sich insbesondere für die strategische Vorgehensweise zur Ermittlung der am stärksten betroffnen Bereiche.
13. Was ist ein Lärmaktionsplan?
Der Lärmaktionsplan enthält Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung. Hierzu hat der Gesetzgeber den § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) geschaffen, der die Regelungen der EU-weit gültigen Umgebungslärmrichtlinie über das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in nationales Recht umsetzt. Die Zuständigkeit für die Aufstellung der Lärmaktionspläne wurde vom Gesetzgeber den Kommunen übertragen.
14. Inwieweit besteht eine Verpflichtung zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen?
Aus dem Lärmaktionsplan entstehen keine Rechtsansprüche auf schallmindernde Maßnahmen und den Zeitraum ihrer Umsetzung. Die im Lärmaktionsplan enthaltenen Maßnahmen sind durch verschiedene Instrumente umzusetzen.
15. Wer erstellt die Lärmkarten für Schienenverkehrslärm an Eisenbahnen?
Lärmkarten für Eisenbahnstrecken des Bundes wurden vom Eisenbahn-Bundesamt ausgearbeitet. Die Karten stehen unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de/ zur Verfügung.
16. Wer ist für Lärmminderungsmaßnahmen an Eisenbahnlinien zuständig?
Der Bund als Eigentümer der meisten Eisenbahnverbindungen hat ein Lärmsanierungsprogramm aufgelegt, das nach und nach alle Lärmprobleme an diesen Strecken beheben soll. Je nach Lärmbelastung und Anzahl der Betroffenen wurde bundesweit eine Rangfolge erstellt, in welcher Reihenfolge Strecken saniert werden.
17. Wer ist für Lärmminderungsmaßnahmen an Autobahnen zuständig?
Für Lärmschutz an Bundesfernstraßen ist der landeseigene Betrieb Straßen.NRW zuständig. Von dort wird gesondert ermittelt, ob die Voraussetzungen für aktiven bzw. passiven Lärmschutz gegeben sind.
KONTAKT
Bereich Umweltschutz
Fachbereich Ökologische Planung
Sascha van den Akker
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

