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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Feuerwehr
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Feuerwehr

Brandmeldeanlagen

Unter Brandmeldeanlagen versteht man Gefahrenmeldeanlagen, die Personen zum direkten Hilferuf bei Brandgefahren dienen oder die Schadenfeuer zum frühest  möglichen Zeitpunkt erkennen und melden. Je früher ein Brand erkannt wird, desto geringer sind die Gefahren für mögliche Personen- und Sachschäden einschließlich aller negativen Folgen. Automatische Brandfrüherkennungssysteme auf hohem technischem Niveau, fachgerecht geplant und installiert, können entscheidend dazu beitragen, notwendige Rettungs- und Bekämpfungsmaßnahmen unverzüglich und zielgerichtet einzuleiten.

Unsere Dienstleistung beinhaltet:
  • Beratung zur Optimierung bestehender oder geplanter Brandmeldeanlagen
  • Beratung bei der Planung und Projektierung neuer Brandmeldeanlagen nach anerkannten technischen Regelwerken (DIN, VDE, VdS) unter Berücksichtigung behördlicher Auflagen
  • Ausführungsbetreuung
  • Beteiligung bei der Endabnahme kompletter Brandmeldeanlagen

In baurechtlichen Vorschriften (z.B. Verkaufsstättenverordnung – VkVO vom 8 September 2000) wird je nach Größe, Nutzungsart und Gefährdungspotential der Einbau einer Brandmeldeanlage gefordert. Der Vorteil einer Brandmeldeanlage liegt bei der größeren Übertragungssicherheit gegenüber einer Fernsprecheinrichtung. Der Aufbau einer Brandmeldeanlage wird in der DIN 14675 beschrieben. Die DIN 14675 gilt für elektrisch betriebene Brandmeldeanlagen zum Schutz von Leben und Sachwerten. Unter Brandmeldeanlagen sind Anlagen zu verstehen, die der Übermittlung von Brandmeldungen dienen, damit geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Unter öffentlichen Brandmeldeanlagen versteht man Brandmeldeanlagen, die dem Herbeirufen der für das Gemeinwesen zuständigen Feuerwehr dienen. Nichtöffentliche Brandmeldeanlagen sind Brandmeldeanlagen, die zur Überwachung bestimmter begrenzter Objekte errichtet werden, und die an öffentliche Brandmeldeanlagen angeschlossen sein können.


Brandmelderzentrale (BMZ)

Die Brandmelderzentrale muss die Meldung der angeschalteten Melder aufnehmen, sie optisch und akustisch anzeigen, den Meldeort kennzeichnen und die Meldung gegebenenfalls registrieren. Sie hat die Anlage zu überwachen und Fehler optisch und akustisch anzuzeigen. Eine Brandmelderzentrale hat, sofern erforderlich, die Brandmeldung über die Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen (Hauptmelder), z.B. an die Feuerwehr, und über Steuereinrichtungen für automatische Brandschutzeinrichtungen (z.B. Löschanlage) weiterzuleiten.


Brandmelder

Ein Brandmelder ist Teil einer Brandmeldeanlage. Er kann über eine Brandmelderzentrale eine Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen auslösen. Es gibt nichtautomatische und automatische Brandmelder.

Unter einem nichtautomatischen Brandmelder versteht man ein Gerät, mit dem eine Brandmeldung von Hand ausgelöst werden kann.

Unter einem automatischen Brandmelder versteht man den Teil einer Brandmeldeanlage, der eine geeignete physikalische oder chemische Kenngröße zur Erkennung des Brandes in dem zu überwachenden Bereich ständig oder in aufeinander folgenden Zeitintervallen auswertet und bei Erreichen eines Schwellenwertes automatisch eine Brandmeldung auslöst.


Meldergruppe

Eine Meldergruppe ist die Zusammenfassung von Brandmeldern, für die eine eigene Anzeige in der Brandmelderzentrale vorgesehen ist.

Bestandteile einer Brandmeldeanlage

Eine Brandmeldeanlage besteht nach Norm aus

  • der Brandmelderzentrale (BMZ)
  • der Energieversorgung
  • den Übertragungswegen
  • den Brandmeldern

und ggf. zusätzlich aus

  • der Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen
  • den Alarmierungseinrichtungen
  • der Parallelanzeige
  • den Steuereinrichtungen für Brandschutzeinrichtungen.

In den Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen der Berufsfeuerwehr Oberhausen sind bezüglich Einbauregeln alle Informationen abrufbar.



KONTAKT
Berufsfeuerwehr Oberhausen
Feuer- und Rettungswache 2
Zimmer 1.2.42
Dorstener Str. 119
46145 Oberhausen
Michael Jovan
Telefon:
0208 8585-875
Fax:
0208 8585-243
e-mail:
michael.jovan@oberhausen.de