[Kopfnavigation] [Hauptnavigation] [Unternavigation] [Inhalt] [Detailnavigation]
Alles zum Thema
Partner werden
Werden Sie Partner der Stadt Oberhausen. Hier können Sie für Ihr Angebot werben.
Mail an die Pressestelle
 
BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Feuerwehr
Bitte wählen Sie das gewünschte Dezernat / Bereich der Stadtverwaltung

Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Feuerwehr

Sonderbauten

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach der Landesbauordnung NRW für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) bezieht der vorbeugende Brandschutz der Berufsfeuerwehr Oberhausen zu folgenden Punkten Stellung:
  1. Abstände von Nachbargrenzen, von anderen baulichen Anlagen auf dem Grundstück und von öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf die Größe der auf Baugrundstücken freizuhaltenden Flächen,
  2. Die Anordnung der baulichen Anlagen auf dem Grundstück,
  3. Die Öffnungen nach öffentlichen Verkehrsflächen und nach angrenzenden Grundstücken,
  4. Die Bauart und Anordnung aller für die Standsicherheit, Verkehrssicherheit, den Brandschutz, den Wärme- und Schallschutz oder Gesundheitsschutz wesentlichen Bauteile,
  5. Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen,
  6. Die Feuerungsanlagen und Heizräume,
  7. Die Anordnung und Herstellung der Aufzüge sowie Treppen, Treppenräume, Flure, Ausgänge, sonstige Rettungswege und ihre Kennzeichnung,
  8. Die zulässige Zahl der Benutzerinnen und Benutzer, Anordnung und Zahl der zulässigen Sitzplätze und Stehplätze bei Versammlungsstätten, Gaststätten, Vergnügungsstätten, Tribünen und Fliegende Bauten,
  9. Die Lüftung,
  10. Die Beleuchtung und Energieversorgung,
  11. Die Wasserversorgung,
  12. Die Aufbewahrung und Beseitigung von Abwasser und von Abfällen,
  13. Die Stellplätze und Garagen sowie die Abstellplätze für Fahrräder,
  14. Die Anlagen der Zufahrten und Abfahrten,
  15. Die Anlage von Grünstreifen, Baumbepflanzungen und anderen Pflanzungen sowie die Begrünung von Aufschüttungen und Abgrabungen,
  16. Löschwasser-Rückhalteanlagen,
  17. Die Qualifikation der Bauleitern oder des Bauleiters und der Fachbauleiterinnen und der Fachbauleiter,
  18. Die Bestellung einer oder eines Brandschutzbeauftragten für den Betrieb eines Gebäudes,
  19. Die Pflicht, ein Brandschutzkonzept vorzulegen, und dessen Inhalt,
  20. Weitere Bescheinigungen, die nach Fertigstellung des Rohbaus oder nach anschließender Fertigstellung der baulichen Anlagen zu erbringen sind,
  21. Nachweise über die Nutzbarkeit der Rettungswege im Brandfall,
  22. Prüfungen und Prüfungen, die von Zeit zu Zeit zu wiederholen sind (wiederkehrende Prüfungen), sowie die Bescheinigungen, die hierfür zu erbringen sind,
  23. Den Betrieb und die Benutzung.

Neben der Landesbauordnung gibt es noch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die Aussagen zu Fragen des Brandschutzes machen. Hier einige Sonderbauverordnungen und Richtlinien:

  • Versammlungsstättenverordnung
  • Garagenverordnung
  • Krankenhausbauverordnung
  • Verkaufsstättenverordnung
  • DIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffe und Bauteilen
  • Schulbaurichtlinie

Weitere Aufgaben sind:

  • Betreuung des Objektes CentrO Neue Mitte Oberhausen
  • Prüfung von Brandschutzkonzepten
  • Beratung der Fachplaner und Architekten
  • Bauüberwachungen
  • Bauabnahmen
  • Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen bei Sonderbauten
  • Brandschauen von Sonderbauten
  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in Brandschutzfragen
  • Abnahmen von Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes Oberhausen

Kontakt

  • Sachbearbeiter Frank Schupp
    Brandschutztechnische Stellungnahmen, Sonderbauten
    Dorstener Str. 119
    Zimmer 1.2.45
    Telefon: 0208 8585-851
    Fax: 0208 8585-243
    e-mail: frank.schupp@oberhausen.de