Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Ausländer/innenangelegenheiten
KlassenfahrtenSofern eine allgemein bildende Schule eine Reise im Klassenverband in ein anderes EU-Land plant, müssen die ausländischen Schülerinnen und Schüler, die nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates besitzen, in einer ,,Liste für Reisende" eingetragen sein, um legal in die anderen EU-Staaten einreisen sowie in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren zu können.
Sie müssen dazu im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sein, sofern sie nicht selbst EU-Staatsangehörige und jünger als 16 Jahre sind. Darüber hinaus ersetzt sie fehlende Pässe für alle ausländischen Schüler/innen (Beschluss des Rates der Europäischen Union).
Achtung Italienreisende:
Die Schweiz ist nicht EU-Staat. Bei Durchreisen ist gegebenenfalls ein Visum notwendig. Sprechen Sie bitte rechtzeitig die schweizerische Vertretung an!
Schulen in Oberhausen:
Die Ausländerbehörde kann die Liste nur für die konkret geplante Fahrt an eine Lehrerin/ einen Lehrer oder eine bevollmächtigte Person aushändigen.
Schulen außerhalb des Stadtgebietes Oberhausens:
Wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Ausländerbehörde.
Beachten Sie bitte beim Ausfüllen folgende Hinweise:
Es müssen alle ausländischen Schülerinnen und Schüler eingetragen werden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder einen eigenen Pass/Kinderausweis besitzen und an der Fahrt teilnehmen. Personalien bitte den amtlichen Ausweisdokumenten entnehmen.
Die Schulleitung bestätigt die Eintragungen in der Liste sowie das Vorliegen einer Einverständniserklärung der Eltern zur Reise.
Anschließend ist die Liste der Ausländerbehörde vorzulegen. Für jede in der Liste eingetragene minderjährige Person beträgt die Verwaltungsgebühr 2,50 EUR, bei Volljährigen beträgt diese 5,00 EUR (Gebührenverordnung zum Ausländergesetz).
Wichtig:
Alle Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmer, die im Besitz eines eigenen Passes sind, müssen diesen neben der Liste, die im Besitz der Begleitperson bleibt, mit sich führen.
Fragen:
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde .
Bitte geben Sie diese Infornationen in ihrer Schule weiter.
Hier sind wir für Sie da:
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Postanschrift:
Stadt Oberhausen
Dezernat 2-4-30
46042 Oberhausen
Zuständigkeit für allgemeine Ausländerangelegenheiten:
Buchstabe: A - Aydina
Frau Köppen
Zimmer B 214
Telefon: 0208 825-2709
Buchstabe: Aydinb - Cana
Herr Eichler
Zimmer B 213
Telefon: 0208 825-2213
Buchstabe: Canb - Dof
Frau John
Zimmer B 212
Telefon: 0208 825-3314
Buchstabe: Dog - Gar
Herr Peters
Zimmer B 211
Telefon: 0208 825-3186
Buchstabe: Gas - Hod
Herr Weiner
Zimmer B 210
Telefon: 0208 825-3175
Buchstabe: Hoe - Kami
Herr Heisterkamp
Zimmer B 208
Telefon: 0208 825-2403
Buchstabe: Kamj - Keski
Frau Kohnke
Zimmer B 207
Telefon: 0208 825-2503
Buchstabe: Keskj - Mass
Frau Wissing
Zimmer B 206
Telefon: 0208 825-3189
Buchstabe: Mast - Olive
Frau Hinz
Zimmer B 205
Telefon: 0208 825-2792
Buchstabe: Olivf - San
Herr Dorroch
Zimmer B 204
Telefon: 0208 825-3216
Buchstabe: Sao - Tran
N.N.
Zimmer B 202
Telefon: 0208 825-2683
Buchstabe: Trao - Z
Frau Schnapka
Zimmer B 201
Telefon: 0208 825-2589
Fax: 0208 825-5323
Unsere Öffnungszeiten sind:
8.00 – 12.30 Uhr Montag, Dienstag
geschlossen Mittwoch
8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag
13.30 – 15.30 Uhr Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhr Freitag
KONTAKT
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

