[Kopfnavigation] [Hauptnavigation] [Unternavigation] [Inhalt] [Detailnavigation]
Alles zum Thema
Partner werden
Werden Sie Partner der Stadt Oberhausen. Hier können Sie für Ihr Angebot werben.
Mail an die Pressestelle
 
BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Planen, Bauen, Wohnen / Stadtplanung / Bauleitplanung
Bitte wählen Sie das gewünschte Dezernat / Bereich der Stadtverwaltung

Planen, Bauen, Wohnen / Stadtplanung

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt.

Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan). Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Dieses ergibt sich aus der im Grundgesetz niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie, die den Gemeinden einräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft wahrzunehmen.

Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt. Durch unterschiedliche Vorschriften der Länder zur Aufstellung von gemeindlichen Satzungen, geregelt in den Gemeindeordnungen, kann es zu Abweichungen im Verfahren zwischen den Bundesländer kommen. Das Verfahren ist in seinen Grundzügen für den Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und den Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitplanung) gleich. Der Flächennutzungsplan jedoch immer von der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung) genehmigt werden.



KONTAKT
Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
Hans Mensing
Telefon:
0208 825-2725
Fax:
0208 825-5259
e-mail:
hans.mensing@oberhausen.de