Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Straßenverkehr
ZulassungAlles, was Sie beispielsweise bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges, der Außerbetriebsetzung oder der Reservierung eines Wunschkennzeichens wissen und beachten müssen, finden Sie auf den diesen Seiten.
Unsere Dienststelle ist montags, mittwochs und freitags, jeweils von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Dienstags sind wir von 8 bis 16 Uhr und am langen Dienstleistungsdonnerstag von 8 bis 18 Uhr durchgehend für Sie da. Wartemarken können bereits ab 7:30 Uhr gezogen werden.
Wir möchten Ihnen gern helfen, dies möglichst schnell und reibungslos zu erledigen. Da die Zulassungsstelle starken Publikumsverkehr hat und gewisse Wartezeiten unvermeidbar sind, empfiehlt es sich, sich vorher zu vergewissern, dass alle benötigten Unterlagen vorhanden sind. Dadurch können Sie sich Zeit und unnötige Besuche ersparen.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder ihr Problem durch diese Informationen nicht erfasst ist, können Sie die Zulassungsstelle natürlich vorab auch telefonisch erreichen.
Neue Vollmacht für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges
Ab sofort steht im Downloadbereich ein neuer Vordruck für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges zur Verfügung. Damit können jetzt auch Untervollmachten erfasst werden, falls ein Bevollmächtigter beispielsweise die Dienste eines Zulassungsservice oder einer dritten Person in Anspruch nehmen möchte.
Sofern eine weitere Untervollmacht nicht erteilt werden soll, kann natürlich auch das alte Dokument weiter verwendet werden.
Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung zum 01.03.2008
Wer sein Fahrzeug zum öffentlichen Straßenverkehr zulassen möchte, benötigt dazu von seiner Versicherung einen Nachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diesen Versicherungsnachweis gab es bislang nur in Papierform. Seit dem 1. März 2008 wurde in Deutschland die elektronische Versicherungsbestätigung eingeführt, die den vollständig elektronischen Daten- und Infomationsaustausch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und den regionalen Zulassungsbehörden ermöglicht.
Durch den Einsatz der elektronischen Versicherungsbestätigung werden sich die Wartezeiten für den Bürger voraussichtlich verkürzen, da die Versicherungsdaten nicht erneut aufgenommen werden müssen, sondern durch die Eingabe der VB-Nummer direkt aus der elektronischen Versicherungsbestätigung übernommen werden können. Diese siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben erhalten Sie von Ihrem Versicherer.
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Stadt Oberhausen
Bürgerservice
Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46049 Oberhausen

