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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Wohngeld
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Wohngeld

Wenn sich was ändert

Wenn sich Ihr (Familien-) Einkommen um mehr als 15 % verringert, können Sie einen Wohngelderhöhungsantrag stellen.
Wenn sich Ihr (Familien-) Einkommen um mehr als 15 % erhöht, muss das Wohngeld neu berechnet werden. Maßgeblich ist die Erhöhung des Bruttoeinkommens. Teilen Sie uns diese Veränderung unverzüglich mit, da zuviel gezahltes Wohngeld zu erstatten ist.

Umzug

Wenn Sie umziehen, entfällt der Anspruch auf Wohngeld für die Wohnung, für die Bewilligung ausgesprochen worden ist. Informieren Sie uns möglichst noch vor dem Umzug und stellen Sie sofort einen neuen Antrag für die neue Wohnung.

Empfänger von Wohngeld sind zur unverzüglichen Mitteilung verpflichtet, wenn Sie oder weitere Familienmitglieder Transferleistungen beantragt haben oder beziehen.


Bußgeld

Bei Verstoß gegen zwingend gesetzliche Verpflichtungen als Ordnungswidrigkeit ist mit einer Geldbuße bis zu 2.000 EUR zu rechnen. 



KONTAKT
Wohngeldstelle
Technisches Rathaus
Gebäude B (1. Etage)
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen

 


e-mail:
wohngeldstelle@oberhausen.de