Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Standes- und Versicherungsamt
GeburtsbeurkundungBeurkunden von Geburten, Erteilung von Urkunden und Bescheinigungen für Neugeborene
Kurzbeschreibung:
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.
Zuständig ist:
Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Diese Kosten entstehen:
Gebühr für die Erteilung einer Geburts- oder Abstammungsurkunde = 10,- Euro. Zweites und jedes weitere Stück dieser Urkunden, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden die Hälfte der vorgenannten Gebühr.
Bitte bringen Sie mit:
Grundsätzlich ist eine Vorsprache der Kindeseltern beim Standesamt nicht erforderlich, da bei Geburten in Krankenhäusern die zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen vom Krankenhaus abgeholt und wieder zurückgebracht werden. Sollte eine Vorsprache dennoch erforderlich sein, ist ein amtlicher Ausweis oder ein mit Lichtbild versehener Identitätsnachweis vorzulegen.
Weitergehende Informationen:
Im Rahmen der Geburtsbeurkundung oder auch später werden beim Standesamt gegebenenfalls auch Vaterschaftsanerkennungen beurkundet sowie namensrechtliche Erklärungen entgegengenommen. Im Falle einer persönlichen Vorsprache im Standesamt ist eine vorherige Terminabsprache auch während der Sprechzeiten erforderlich.
KONTAKT
In Oberhausen geborene Kinder sind bei dem Standesamt im
Technischen Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen (Sterkrade)
anzumelden.
Ansprechpartnerinnen, auch zur Beratung:
Christina Reichelt |
Zimmer: C 302 |
Telefon: 0208 825-2746 |
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| Roswitha Hoffmann | C 301 | 0208 825-2692 |
e-mail: geburten@oberhausen.de
Fax: 0208 825-2723
Die Öffnungszeiten sind:
| Mo. | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Di. | 08.00 - 15.30 Uhr |
| Mi. | nach Vereinbarung |
| Do. |
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| Fr. | 08.00 - 12.00 Uhr |

