Familie, Bildung, Soziales / Jugendamt und soziale Angelegenheiten
Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Amtsbeistandschaften, Prozessvertretung- die Vaterschaft festzustellen und
- die jeweiligen Unterhaltsansprüche zu ermitteln und geltend zu machen.
Eine Beistandschaft kann der Elternteil, der mit dem Kind in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, mit schriftlichem Antrag beim Jugendamt einrichten lassen. Sie endet u. a. wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt.
Vaterschaftsfeststellung
Bei nicht miteinander verheirateten Eltern besteht eine Vaterschaft erst dann, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Die Anerkennung der Vaterschaft sowie die Zustimmung der Mutter muss beurkundet werden. Dies kann beim Jugendamt erfolgen.
Negativbescheinigungen / Sorgeerklärungen
Bei verheirateten Eltern haben beide Elternteile mit der Geburt des Kindes die elterliche Sorge und somit die Pflicht und das Recht für das Kind zu sorgen.
Bei nicht verheirateten Eltern hat die Mutter kraft Gesetz das alleinige Sorgerecht.
Dieses kann die Mutter durch eine so genannte „Negativbescheinigung“ nachweisen. Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes vorliegen.
Nicht miteinander verheiratete Eltern können aber durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen. Diese Erklärung kann beim Jugendamt (Beistandschaft) oder vor einem Notar beurkundet werden.
| Weitere Auskünfte erteilen: Anfangsbuchstabe des Nachnamens | Ansprechpartner/in | Telefon |
|---|---|---|
| A, C, D, E, F | Frau Frackowiak | 0208 825-9422 |
| Ba-Berg | Frau Hesse | 0208 825-9302 |
| Bert-Brt | Frau Krämer | 0208 825-9421 |
| Bru-Bz, Scha-Schik, T, V, W, X, Y | Frau Peters | 0208 825-9325 |
| G, I, J, Schil-Scho | Herr Hansmeier | 0208 825-9342 |
| H, N, O, U, Z | Frau Dienes | 0208 825-9326 |
| K | Frau Freitag | 0208 825-9321 |
| L, M, Schp-Schz | Frau Kunkel | 0208 825-9312 |
| P, Q, R, S ohne Sch, St | Frau Biegierz | 0208 825-9459 |
KONTAKT
Fachbereich 3-2-60
Amtsvormundschaften/Amtsbeistandsschaften
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