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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Familie, Bildung, Soziales / Jugendamt und soziale Angelegenheiten / Amtsvormundschaften/ -beistandschaften
Bitte wählen Sie das gewünschte Dezernat / Bereich der Stadtverwaltung

Familie, Bildung, Soziales / Jugendamt und soziale Angelegenheiten

Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Amtsbeistandschaften, Prozessvertretung

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes und hat zwei Aufgaben:
  • die Vaterschaft festzustellen und
  • die jeweiligen Unterhaltsansprüche zu ermitteln und geltend zu machen.

Eine Beistandschaft kann der Elternteil, der mit dem Kind in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, mit schriftlichem Antrag beim Jugendamt einrichten lassen. Sie endet u. a. wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt.


Vaterschaftsfeststellung

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern besteht eine Vaterschaft erst dann, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Die Anerkennung der Vaterschaft sowie die Zustimmung der Mutter muss beurkundet werden. Dies kann beim Jugendamt erfolgen.

 

Negativbescheinigungen / Sorgeerklärungen

Bei verheirateten Eltern haben beide Elternteile mit der Geburt des Kindes die elterliche Sorge und somit die Pflicht und das Recht für das Kind zu sorgen.

Bei nicht verheirateten Eltern hat die Mutter kraft Gesetz das alleinige Sorgerecht.

Dieses kann die Mutter durch eine so genannte „Negativbescheinigung“ nachweisen. Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes vorliegen.

Nicht miteinander verheiratete Eltern können aber durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen. Diese Erklärung kann beim Jugendamt (Beistandschaft) oder vor einem Notar beurkundet werden.

Weitere Auskünfte erteilen: Anfangsbuchstabe des Nachnamens Ansprechpartner/in Telefon
A, C, D, E, F Frau Frackowiak 0208 825-9422
Ba-Berg Frau Hesse 0208 825-9302
Bert-Brt Frau Krämer 0208 825-9421
Bru-Bz, Scha-Schik, T, V, W, X, Y Frau Peters 0208 825-9325
G, I, J, Schil-Scho Herr Hansmeier 0208 825-9342
H, N, O, U, Z Frau Dienes 0208 825-9326
K Frau Freitag 0208 825-9321
L, M, Schp-Schz Frau Kunkel 0208 825-9312
P, Q, R, S ohne Sch, St Frau Biegierz 0208 825-9459
Vorsprachen erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
  

KONTAKT
Fachbereich 3-2-60
Amtsvormundschaften/Amtsbeistandsschaften
Concordiahaus
Concordiastraße 30
46042 Oberhausen

Fachbereichsleiter Hartmut Nebel
Tel.: 0208 825-9322
Fax: 0208 825-9200 
e-mail: hartmut.nebel@oberhausen.de