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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz / Gaststättenerlaubnisse
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz

Gaststättenerlaubnisse

Informationen zu
Gaststättenerlaubnisse (Betriebsarten: Schank- und Speisewirtschaft, Imbiss, Trinkhalle, Café, Diskothek, Bar und andere)

Kurzbeschreibung:
Erteilung von Erlaubnissen nach dem Gaststättengesetz

Zuständig ist:
Fachbereich 2-4-20 / Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Herr Detlef Griep

Hier sind wir für Sie da:
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Postanschrift:
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

Zimmer:
B 502

Telefon:
0208 825-2689

Fax:
0208 825-5242

Unsere Öffnungszeiten sind:
montags - freitags: 08:00 - 12:00 Uhr
sowie dienstags und donnerstags: 13:30 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

Diese Kosten entstehen:
zwischen 100,00 und 3.500,00 EUR

Bitte bringen Sie mit:
Anträge auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

Vorbereitung:
Wir halten ein Merkblatt für Sie vor, aus dem die beizubringenden Unterlagen ersichtlich sind.

Der weitere Ablauf ist:
Bei Einreichung des Antrages führen wir ein Informationsgespräch mit Ihnen, um die Erlaubniserteilung vorzubereiten.

e-mail-Kontakt:
detlef.griep@oberhausen.de