Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
GaststättenerlaubnisseGaststättenerlaubnisse (Betriebsarten: Schank- und Speisewirtschaft, Imbiss, Trinkhalle, Café, Diskothek, Bar und andere)
Kurzbeschreibung:
Erteilung von Erlaubnissen nach dem Gaststättengesetz
Zuständig ist:
Fachbereich 2-4-20 / Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Herr Detlef Griep
Hier sind wir für Sie da:
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Postanschrift:
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Zimmer:
B 502
Telefon:
0208 825-2689
Fax:
0208 825-5242
Unsere Öffnungszeiten sind:
montags - freitags: 08:00 - 12:00 Uhr
sowie dienstags und donnerstags: 13:30 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Diese Kosten entstehen:
zwischen 100,00 und 3.500,00 EUR
Bitte bringen Sie mit:
Anträge auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.
Vorbereitung:
Wir halten ein Merkblatt für Sie vor, aus dem die beizubringenden Unterlagen ersichtlich sind.
Der weitere Ablauf ist:
Bei Einreichung des Antrages führen wir ein Informationsgespräch mit Ihnen, um die Erlaubniserteilung vorzubereiten.
detlef.griep@oberhausen.de

