Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Bezirksverwaltungsstellen
Elterngeldanträge
Elterngeld soll die Leistung der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder anerkennen und ihre wirtschaftliche Situation in dieser Zeit verbessern. Elterngeld kann beim Vorliegen der Voraussetzungen bis zu den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes gezahlt werden. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) macht die Leistungshöhe von bestimmten Einkommensgrenzen abhängig.
Ab dem 01. Januar 2008 sind dafür die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Versorgungsämter sind aufgelöst worden. Für Oberhausen wird diese Aufgabe von der Stadt Essen erledigt.
Stadt EssenAmt für Soziales und Wohnen
Abteilung Elterngeld
Kurfürstenstraße 33
45138 Essen
Telefon: 0201 88-0
Telefax: 0201 88-50519 e-mail: sozialamt@essen.de Internet: http://www.essen.de/
Um den Oberhausener Bürgerinnen und Bürgern den Weg nach Essen zu ersparen, bieten die Bürgerservicestellen folgende Leistungen zum Elterngeld an:
- Sie erhalten alle notwendigen Antragsvordrucke bei den Bürgerservicestellen.
- Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen der Vordrucke haben, beraten wir Sie.
- Wir nehmen die Anträge entgegen und leiten sie an das Versorgungsamt Essen weiter.
Ein Online-Antrag kann auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Münster gestellt werden.
Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie auf den Internet-Seiten des zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Bundesagentur für Arbeit
- Familienkasse -
Mülheimer Straße 36
46045 Oberhausen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internet-Seite der Bundesagentur für Arbeit.


