Betuwe-Städte legen Forderungskatalog vor
Eine interkommunale Arbeitsgruppe begleitet den geplanten Ausbau der „Betuwe-Linie“ durch die Deutsche Bahn AG. Damit vertritt sie die Interessen von sieben Städten zwischen Emmerich und Oberhausen mit mehr als 470.000 Menschen. Auf der Basis eines Rechtsgutachtens fordert sie Maßnahmen zum Lärmschutz und zur Streckensicherheit.Die Arbeitsgruppe, in der Oberhausen vom Technischen Beigeordneten Peter Klunk vertreten wird, stützt sich auf ein 166seitiges Gutachten von Prof. Dr. Jörg Ennuschat, Experte von der Uni Konstanz, der sich mit Rechtsfragen des Eisenbahn- und Immissionsschutzrechts befasst hat.
Holger Schlierf, Sprecher der Arbeitsgruppe Betuwe und Bürgermeister der Stadt Hamminkeln, erläutert dieses Gutachten wie folgt: „Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen unter anderem die Themen ‚Blockverdichtung’, ‚Planung und Bau des dritten Gleises’ und die ‚Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge’“, so Schlierf. „Prof. Dr. Ennuschat kommt zum Ergebnis, dass die von der Betuwe-Linie betroffenen Bürgerinnen und Bürger von der Deutschen Bahn AG Ansprüche auf Lärmschutz geltend machen können, wenn die Lärmbelastung bestimmte Orientierungswerte überschreitet. Ein besonderer Anspruch lässt sich aus der Tatsache ableiten, dass die Betuwe-Linie für die betroffene Bevölkerung keinerlei Vorteile, sondern lediglich Nachteile mit sich bringt.“
Das Bundesimmissionsschutzgesetz regele darüber hinaus, dass die Deutsche Bahn AG zum Vollschutz verpflichtet ist, wobei aktiver Lärmschutz Vorrang habe, so Schlierf. „Mit Blick auf die Beseitigung so genannter schienengleicher Bahnübergänge stellt Ennuschat klar, dass von dem gesetzlich festgeschriebenen Grundsatz der Drittelregelung, nach dem die Kommunen zur Übernahme eines Drittels der Kosten für Bahnübergangsbeseitigungen verpflichtet ist, zugunsten der Kommunen abgewichen werden kann.“ Vielmehr sei der Bund den Kommunen gegenüber zur föderalen Solidarität verpflichtet und gehalten, zur Milderung der Belastung beizutragen. Grundsätzlich sei eine komplette Übernahme der Kosten für die Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge durch den Bund möglich. Darüber hinaus sei eine Verletzung der kommunalen Finanzhoheit gegeben, wenn die Kommunen infolge der Kostenbelastung durch die Betuwe-Linie nicht mehr in der Lage seien, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zu realisieren.
Auf der Grundlage des Rechtsgutachtens appelliert die Betuwe-AG an alle, die vom Ausbau der Betuwe-Linie betroffen sind, ihre Rechte im Rahmen des jeweiligen Planfeststellungsverfahrens persönlich und unmittelbar geltend zu machen. Gleichzeitig kündigte sie an, die betroffenen Städte würden ihre Rechte gegen planerische und finanzielle Benachteiligungen und Eingriffe geltend machen und im gemeinsamen Schulterschluss mit den Bürgerinitiativen alle politischen Möglichkeiten ausschöpfen. Nur so könne ein für die Betroffenen in jeder Hinsicht verträglicher Ausbau der Betuwe-Linie erreicht werden.
„Nun kommt es darauf an, dass wir alle an einem Strang ziehen und unsere Rechte gegenüber der Deutschen Bahn AG und den Verantwortlichen in Bund und Land geltend machen“, resümiert Schlierf. „Dabei werden sich die Kommunen juristischer und gutachterlicher Unterstützung bedienen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.“
Für den Arbeitskreis „Streckensicherheit“ beschrieb Branddirektor Gerd Auschrat, stellvertretender Leiter der Berufsfeuerwehr Oberhausen, die konkreten Forderungen der Anliegerstädte für Sicherheitsstandards beim Streckenausbau.
„Von besonderer Bedeutung ist die Ausstattung der Lärmschutzwände mit mindestens 2,5 Meter breiten Notausgangstüren im Abstand von maximal 200 Metern und die Bereitstellung von handbetriebenen Transportdraisinen“, erläutert Gerd Auschrat von der Berufsfeuerwehr Oberhausen. „Darüber hinaus müssen ausreichend breite und tragfähige Zu- und Durchfahrten geschaffen und entsprechende Löschwassermengen in der Nähe der Notausgangstüren bereitgestellt werden.“ Außerdem seien nach niederländischem Vorbild handbetriebene Erdungsschalter in ausreichender Anzahl zu installieren und seitens der Bahn sicherzustellen, dass bahntypische Einsatzszenarien von Einsatz- und Führungskräften praktisch trainiert werden, so Auschrat.
Der Katalog mit den Sicherheitsanforderungen für die geplante Ausbaustrecke wird in Kürze an die Deutsche Bahn weitergegeben. Außerdem werden die Forderungen seitens der Kommunen im Rahmen der Planfeststellungsverfahren erhoben.


