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Familie, Bildung, Soziales / Wahlangelegenheiten

Wichtige Tipps für die Oberhausener Wählerinnen und Wähler

Am 27.09.2009 ist es wieder soweit, die nächste Wahl steht ins Haus. Der 17. Deutsche Bundestag wird gewählt. Für den nötigen Durchblick sorgt der Bereich Statistik und Wahlen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wissenswerte Details zur Wahl zusammengestellt.

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten im Wahlgebiet, also ab dem 27.06.2009 in der Bundesrepublik Deutschland seine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. In Oberhausen dürfen damit ca. 162.000 Bürgerinnen und Bürger den Gang zur Urne antreten.

Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis ist zunächst ein Verzeichnis der Wahlberechtigten. Es wird durch die Stimmabgabevermerke am Wahltag zu einem Wählerverzeichnis. Das Wählerverzeichnis wird für jeden allgemeinen Stimmbezirk angelegt und zwar vor jeder Wahl neu. In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung eingetragen. Die Eintragung erfolgt in der Regel von Amts wegen, also ohne besonderen Antrag. Voraussetzung für diesen Eintrag ist, dass die Wahlberechtigten am Stichtag (23.08.2009) für eine Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sind. In der Zeit vom 24.08.2009 bis zum 06.09.2009 erfolgt eine Eintragung nur noch auf Antrag, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Wahlbenachrichtigung
Seit dem 31.08.2009 erhalten die Wahlberechtigten durch die Deutsche Post ihre Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Spätestens am 06.09.2009 sollte jeder benachrichtigt sein. Die Wahlbenachrichtigung ist als obligatorisches Informationsmittel für einige wichtige Einzelheiten der Wahlvorbereitung vorgesehen. Zwingend notwendig ist die Karte am Wahltag allerdings nicht. Es genügt am Wahltag die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, wenn ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorhanden ist.

Briefwahl
Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Mit dem Wahlschein sind die Briefwahlunterlagen von Amts wegen zu versenden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein solcher Antrag vorhanden. Ein Wahlschein muss immer schriftlich beantragt werden, eine telefonische Antragstellung ist wie bei anderen Wahlen auch unzulässig. Im Internet-Angebot der Stadt Oberhausen wird ebenfalls ein Antrag bereit gehalten.

Sofortwahl
Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich abholen, haben in Oberhausen wie bei den anderen Wahlen auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt an Ort und Stelle auszuüben, also sofort zu wählen. Die Sofortwahlstellen sind bereits geöffnet und befinden sich in den Rathäusern Alt-Oberhausen und Osterfeld sowie im Technischen Rathaus Sterkrade. Öffnungszeiten: montags bis mittwochs 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie samstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Ausnahme ist der Samstag vor der Wahl, da bleiben die Sofortwahlstellen geschlossen.

Stimmzettel
Für die Wahl wurden die Stimmzettel amtlich hergestellt. Auf dem Stimmzettel werden die zugelassenen Wahlvorschläge, getrennt nach Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, für die Stimmabgabe des Wählers zusammengefasst. Die Stimmzettel sind in zwei Spalten geordnet. Die linke Spalte in schwarzem Druck enthält die zugelassenen Kreiswahlvorschläge, sie ist für die Abgabe der Erststimme bestimmt. Die rechte Spalte in blauem Druck enthält die Landeslisten, sie gilt für die Abgabe der Zweitstimme.

Wahlräume
Für jeden allgemeinen Stimmbezirk ist ein Wahlraum bestimmt, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgeführt ist. Insgesamt gibt es 143 Stimmbezirke und damit Wahlräume in Oberhausen. Ob ein Wahlraum behindertengerecht zugänglich, also barrierefrei ist, wird ebenfalls auf der Benachrichtigungskarte vermerkt bzw. kann über den Wahllokalfinder im Internet-Angebot der Stadt nachgeprüft werden.

Wahlhelfer
Um die Wahl am Wahlsonntag durchführen zu können, werden ca. 1.200 Wahlhelfer im Einsatz sein. Wahlhelfer sind in verschiedenen Funktionen im Wahlvorstand tätig. Der Wahlvorsteher ist verantwortlich und leitet jeweils den Wahlvorstand. Bei Abwesenheit vertritt ihn ein Stellvertreter. Die schriftlichen Dinge wickelt der Schriftführer ab. Ergänzt wird dieser Personenkreis durch mehrere Beisitzer. Entschädigt wird die Tätigkeit z. B. des Beisitzers durch das sogenannte Erfrischungsgeld von 45 Euro. Zur Zeit sind alle Wahlvorstände hinreichend besetzt. Aber es gibt immer Ausfälle, wer also Interesse hat und sich als „Reserve“ melden möchte, kann dies unter der Rufnummer 825-2947 gerne tun.

Wahlzeit
Die Wahlzeit dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Wahlhandlung muss pünktlich eröffnet und beendet werden.

Ergebnis
Wenn die Wahllokale am Wahlsonntag um 18.00 Uhr schließen, werden zunächst die Stimmen ausgezählt. Alle Bürger können den Stand der Auszählung „live“ auf den Internetseiten der Stadt verfolgen. Dort werden jeweils brandaktuell alle ausgezählten Stimmbezirke und Ergebnisse aufgezeigt. Im Rathaus Oberhausen besteht zudem die Möglichkeit, die Auszählung auf einem Bildschirm mitzuverfolgen. Die entsprechende Technik ist im Erdgeschoss im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes eingerichtet.

Informationen
Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erhält jeder Wahlberechtigte mit seiner Wahlbenachrichtigung. Weitere wichtige Informationen werden außerdem regelmäßig an die Medien weitergegeben. Wer darüber hinaus noch weitere Fragen hat, kann sich gerne unter der Rufnummer 825-2947 oder 825-2019 an das Wahlamt der Stadt wenden.

 



KONTAKT
Stadt Oberhausen
Bereich Statistik und Wahlen
Wahlangelegenheiten
Jürgen Ludwiczak
Essener Straße 66
46042 Oberhausen
Telefon:
0208 825-2171
Fax:
0208 825-5121
e-mail:
juergen.ludwiczak@oberhausen.de