Bürgerservice, Öffentliche Ordnung, Umwelt / Umwelt
Pressemeldung Der Westen.de (Westdeutsche Allgemeine Zeitung) 30. Dezember 2009
Neue Station soll Feinstaubwerte kontrollieren
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz baut eine neue Feinstaub-Messsation in Oberhausen. Am 6. Januar geht die Anlage in Betrieb.
Mit Hilfe einer Messstation will das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die Luftqualität an der Mülheimer Straße in Höhe der Hausnummer 117 überwachen. Die Station soll am 6. Januar aufgebaut werden. Das LANUV betreibt 70 Stationen in NRW. Sie sollen die Luftqualität an besonders belasteten Orten erfassen.
Altbekannter Standort
Schon 2006 wurde an dieser Stelle die Luftqualität überwacht. Dabei wurden Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte festgestellt, die letztlich dazu führten, dass 2008 der „Luftreinhalteplan westliches Ruhrgebiet” aufgestellt wurde. Eine Maßnahme des Plans war etwa die Einführung der Umweltzonen.
Die erneute Messung soll nun die Wirksamkeit des Luftreinhalteplans überprüfen und ist befristet bis Ende 2010. Die in der Station installierten Geräte messen automatisch und kontinuierlich die Konzentration von Feinstaub, Stickstoffdioxid und Stickstoffmonxid.
Im Internet
Die Messwerte werden auf der Internetseite http://www.lanuv.nrw.de/ veröffentlicht.
Pressemeldung Der Westen.de (Westdeutsche Allgemeine Zeitung) 9. Dezember 2009
Klage gegen Umweltzone abgewiesen
Durch das am Dienstag verkündete Urteil bestätigte die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Rechtmäßigkeit der Umweltzone Oberhausen/Mülheim (Ruhr). Die Klage eines Duisburgers hatte keinen Erfolg
Die Klage des in Duisburg wohnenden Klägers gegen die in Oberhausen und Mülheim (Ruhr) aufgestellten „Umweltzone”-Verkehrszeichen hatte keinen Erfolg.
Vielmehr hielt der diesen Schildern zu Grunde liegende Luftreinhalteplan „Westliches Ruhrgebiet” der Bezirksregierung Düsseldorf einer umfassenden Prüfung des Gerichts stand.
Der Luftreinhalteplan weist nach Auffassung der Kammer weder Verfahrensfehler noch inhaltliche Mängel auf. Die Umweltzone sei notwendig, weil die Werte für Stickstoffdioxid und Feinstaub innerhalb des Geltungsbereichs der Umweltzone im Bezugsjahr 2006 überschritten worden seien.
Auch mit seiner zweiten Klage auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für seinen 1982 erstmals zugelassenen - nicht plakettenfähigen - VW-Bus Typ T2 scheiterte der Kläger. Sein Vorbringen, er müsse regelmäßig seinen Hausarzt in Oberhausen aufsuchen, genügte der Kammer nicht, weil er die Notwendigkeit dieser Hausarztbesuche nicht durch ärztliche Bescheinigungen ausreichend belegt habe.
Außerdem sei es ihm möglich, die Umweltzone ohne unzumutbaren Aufwand zu umfahren und die letzten 500 Meter bis zum Standort der Arztpraxis zu Fuß zurückzulegen, insbesondere weil der 52-jährige Kläger nicht gehbehindert sei.
Gegen die beiden Urteile ist jeweils Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
(Az.: 3 K 3720/09 und 3 K 285/09).
KONTAKT
Bereich Umweltschutz
Fachbereich Ökologische Planung
Sascha van den Akker
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen


