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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Ausländer/innenangelegenheiten
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Ausländer/innenangelegenheiten

Touristenvisa

Hierunter versteht man Visa, die zu einem Aufenthalt in Deutschland von maximal drei Monaten berechtigen, wobei der Besucher hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen darf. Gem. §§ 82 ff AuslG ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für den Aufenthalt eines Ausländers notwendig. Dies ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn der Ausländer bei der deutschen Auslandsvertretung keine ausreichenden Barmittel vorweisen kann, um seinen Aufenthalt in Deutschland zu finanzieren.
Beachten Sie bitte, dass eine Verpflichtungserklärung keine Garantie dafür ist, das tatsächlich ein Visum erteilt wird. Diese Entscheidung obliegt der deutschen Auslandsvertretung ( Botschaft, Konsulat).
Mit der Verpflichtungserklärung bürgen Sie für sämtliche Kosten, die ihr Gast eventuell verursacht. Dazu zählen Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Krankenkosten und gegebenfalls Abschiebekosten. Gerade Krankenkosten können schnell eine enorme Summe erreichen. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung.

Gebühren:
Eine Verpflichtungserklärung kostet 20,00 Euro. Diese Gebühr ist in der Gebührenverordnung zum Ausländergesetz festgelegt und daher in ganz Deutschland gleich.
Die Verlängerung eines Visums im Bundesgebiet kostet ebenfalls 20,00 Euro, bei Kindern unter achtzehn Jahren die Hälfte. Bei Sondertypen von Visa (zum Beispiel Sammelvisa für eine Reisegruppe) können diese Gebühren von dem oben genannten Betrag abweichen.

Bitte bringen Sie mit:
Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, müssen Sie der Ausländerbehörde ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Aus diesem Grund müssen Sie Einkommensnachweise der letzten drei Monate, Ihren Mietvertrag ( bei Eigentum die fälligen Zahlungsverpflichtungen) vorlegen. Ebenfalls sind weitere Zahlungsverpflichtungen nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage von Kontoauszügen geschehen.
Ihre Daten werden bei der Ausländerbehörde nicht gespeichert. Sollten Sie erneut eine Einladung aussprechen wollen, ist es notwendig alle Unterlagen erneut vorzulegen.

Der weitere Ablauf ist:
Bei Vorlage aller Unterlagen wird die Verpflichtungserklärung sofort ausgestellt.

Hier sind wir für Sie da:    
Technisches Rathaus         
Bahnhofstraße 66                   
46145 Oberhausen            

Postanschrift: 
Stadt Oberhausen        
Dezernat 2-4-30                
46042 Oberhausen            

Zuständigkeit für allgemeine Ausländerangelegenheiten:
Buchstabe: A - Aydina
Frau Köppen
Zimmer B 214
Telefon: 0208 825-2709

Buchstabe: Aydinb - Cana
Herr Eichler
Zimmer B 213
Telefon: 0208 825-2213

Buchstabe: Canb - Dof
Frau John
Zimmer B 212
Telefon: 0208 825-3314

Buchstabe: Dog - Gar
Herr Peters
Zimmer B 211
Telefon: 0208 825-3186

Buchstabe: Gas - Hod
Herr Weiner
Zimmer B 210
Telefon: 0208 825-3175

Buchstabe: Hoe - Kami
Herr Heisterkamp
Zimmer B 208
Telefon: 0208 825-2403

Buchstabe: Kamj - Keski
Frau Kohnke
Zimmer B 207
Telefon: 0208 825-2503

Buchstabe: Keskj - Mass
Frau Wissing
Zimmer B 206
Telefon: 0208 825-3189

Buchstabe: Mast - Olive
Frau Hinz
Zimmer B 205
Telefon: 0208 825-2792

Buchstabe: Olivf - San
Herr Dorroch
Zimmer B 204
Telefon: 0208 825-3216

Buchstabe: Sao - Tran
N.N.
Zimmer B 202
Telefon: 0208 825-2683

Buchstabe: Trao - Z
Frau Schnapka
Zimmer B 201
Telefon: 0208 825-2589

Fax: 0208 825-5323

 

Zuständigkeit für Abschiebungen:
Buchstabe: A - Z
Herr Baranski
Zimmer B 310
Telefon: 0208 825-3429

Fax: 0208 825-5323

Unsere Öffnungszeiten sind:
8.00 – 12.30 Uhr Montag, Dienstag
geschlossen Mittwoch
8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag
13.30 – 15.30 Uhr Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhr Freitag



KONTAKT
Bahnhofstraße 66 
46145 Oberhausen
Fax:
0208 825-5323
e-mail:
fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de