Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
GewerbeuntersagungenGewerbeuntersagungen
Kurzbeschreibung:
Untersagung der Ausübung des Gewerbes bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
Zuständig ist:
Fachbereich 2-4-20 / Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Herr Frank Schlerkmann
Hier sind wir für Sie da:
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Postanschrift:
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Zimmer:
B 506
Telefon:
0208 825-3021
Fax:
0208 825-5242
Unsere Öffnungszeiten sind:
montags - freitags: 08:00 - 12:00 Uhr
sowie dienstags und donnerstags: 13:30 - 15:30 Uhr.
Um Terminabsprache wird gebeten. Dann auch Termine außerhalb der oben genannten Zeiten möglich.
Diese Kosten entstehen:
Gestattung der Fortführung des Betriebes durch einen Stellvertreter bis zu 250,00 EUR.
Wiedergestattung der Ausübung des Gewerbes bis zu 750,00 EUR.
Der weitere Ablauf ist:
Bei gewerberechtlicher Unzulässigkeit wird die Ausübung des Gewerbes untersagt. Der Gewerbetreibende erhält eine diesbezügliche Gewerbeuntersagungsverfügung.
e-mail-Kontakt:
frank.schlerkmann@oberhausen.de

