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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Wohngeld
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Wohngeld

Lastenzuschuss

Der Lastenzuschuss wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt. Der Anspruch setzt einen Antrag voraus. Die Höhe des Lastenzuschusses richtet sich unter anderem nach der Familiengröße, dem Familieneinkommen und der zu berücksichtigenden Belastung.

Zuständig sind:
Frau Craemer
Zimmer B123
Telefon: 0208 825-3294

Frau Schikatis
Zimmer B122
Telefon: 0208 825-2909

Telefax: 0208 825-5063

Hier sind wir für Sie da:
Die Wohngeldstelle befindet sich im
Technischen Rathaus
Gebäude B, 1 Etage
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Zimmer:
B 122 u. B 123

Unsere Öffnungszeiten sind:
dienstags, donnerstags u. freitags jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Es besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der Sprechzeiten eine Terminabsprache vorzunehmen.

So erreichen Sie uns:
Das Technische Rathaus befindet auf der Bahnhofstr.66 in der Stadtmitte von Oberhausen - Sterkrade
( Fußgängerzone ) und ist vom Sterkrader Bahnhof aus bequem zu erreichen.

Weitergehende Informationen
erhalten Sie, wenn Sie in der linken Navigationsleiste auf Wohngeld klicken !

e-mail:
wohngeldstelle@oberhausen.de