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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Ausländer/innenangelegenheiten
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Ausländer/innenangelegenheiten

Aufenthaltsbewilligung

Die in den Paragraphen 28, 29 Ausländergesetz (AuslG) beschriebene Bewilligung ist ein Aufenthaltstitel, der zu einem vorübergehenden Aufenthalt berechtigt, wobei dieser Aufenthalt durchaus mehrere Jahre andauern kann. Die Bewilligung wird zum Beispiel Studenten erteilt, die nach Abschluss ihres Studiums in ihr Heimatland zurückkehren. Auch Arbeitnehmern, denen nur ein vorübergehender Aufenthalt in Deutschland genehmigt wird, erhalten eine Aufenthaltsbewilligung.

Gebühren:
Bei Erteilung 40,00 Euro.
Bei Verlängerung von maximal drei Monaten 13,00 Euro.
Bei einer Verlängerung von mehr als drei Monaten 20,00 Euro.
Bei Minderjährigen betragen die Gebühren die Hälfte der obigen Summen. In Einzelfällen können die Gebühren ermäßigt oder es kann von ihrer Erhebung ganz abgesehen werden (§§ 9, 10 der Gebührenverordnung zum Ausländergesetz).

Bitte bringen Sie mit:
Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, damit Ihnen eine Bewilligung erteilt oder verlängert werden kann, hängt vom Zweck ab, aufgrund dessen Ihnen der Aufenthalt in Deutschland genehmigt wurde. Studenten benötigen zum Beispiel auf jeden Fall ihre Immatrikulationsbescheinigung, während Arbeitnehmer die Arbeitsgenehmigung vorlegen müssen.

Der weitere Ablauf ist:
Sie beantragen die Erteilung oder Verlängerung bei ihrem Sachbearbeiter. Sollte über Ihren Antrag nicht am selben Tag entschieden werden können, so ist bei Antragstellung die Hälfte der Gebühr zu bezahlen, die andere Hälfte bei der endgültigen Erteilung.
Beachten Sie bitte, dass diese erste Hälfte auch bei einer eventuell Ablehnung Ihres Antrages nicht erstattet wird.

Hier sind wir für Sie da:    
Technisches Rathaus         
Bahnhofstraße 66                   
46145 Oberhausen    

Postanschrift: 
Stadt Oberhausen        
Dezernat 2-4-30                
46042 Oberhausen        


Zuständigkeit für allgemeine Ausländerangelegenheiten:

Buchstabe: A - Aydina
Frau Köppen
Zimmer B 214
Telefon: 0208 825-2709

Buchstabe: Aydinb - Cana
Herr Eichler
Zimmer B 213
Telefon: 0208 825-2213

Buchstabe: Canb - Dof
Frau John
Zimmer B 212
Telefon: 0208 825-3314

Buchstabe: Dog - Gar
Herr Peters
Zimmer B 211
Telefon: 0208 825-3186

Buchstabe: Gas - Hod
Herr Weiner
Zimmer B 210
Telefon: 0208 825-3175

Buchstabe: Hoe - Kami
Herr Heisterkamp
Zimmer B 208
Telefon: 0208 825-2403

Buchstabe: Kamj - Keski
Frau Kohnke
Zimmer B 207
Telefon: 0208 825-2503

Buchstabe: Keskj - Mass
Frau Wissing
Zimmer B 206
Telefon: 0208 825-3189

Buchstabe: Mast - Olive
Frau Hinz
Zimmer B 205
Telefon: 0208 825-2792

Buchstabe: Olivf - San
Herr Dorroch
Zimmer B 204
Telefon: 0208 825-3216

Buchstabe: Sao - Tran
N.N.
Zimmer B 202
Telefon: 0208 825-2683

Buchstabe: Trao - Z
Frau Schnapka
Zimmer B 201
Telefon: 0208 825-2589


Zuständigkeit für Abschiebungen:
Buchstabe: A - Z
Herr Baranski
Zimmer B 310
Telefon: 0208 825-3429

Fax: 0208 825-5323

Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag, Dienstag:
8.00 – 12.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag:
8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Freitag:
8.00 – 12.00 Uhr



KONTAKT
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Fax:
0208 - 825 5323
e-mail:
fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen