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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Veterinäramt / Dienstleistungen
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Veterinäramt

Dienstleistungen

Lebensmittelüberwachung

Zur Lebensmittelüberwachung gehört auch die Überwachung von Bedarfsgegenständen, Kosmetikartikeln und Tabakerzeugnissen . Ziel der Überwachung ist der gesundheitliche Verbraucherschutz , die Verbesserung der Qualität der Lebensmittel und der Schutz vor Täuschung.

Alle Lebensmittelbetriebe, ob groß oder klein, werden planmäßig von uns überprüft.  Kontrolliert werden:
  • Baulicher Zustand der Betriebe
  • Hygienischer Zustand von Räumen, Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften
  • Personal- und Produktionshygiene, einschl. Abfallbeseitigung und sanitären Einrichtungen.
  • Begutachtung der Lebensmittel vor Ort.
  • Beurteilung der vorgeschriebenen betrieblichen Eigenkontrollen.

Planmäßig werden Proben entnommen (ca. 1.200 / Jahr) zur Untersuchung auf:

  • Gesundheitliche Unbedenklichkeit
  • Verderbnis
  • Mögliche Irreführung und Täuschung
  • Verwendung unerlaubter Zusätze
  • Einhaltung von Vorschriften über Höchstmengen

Verbraucherbeschwerden (Lebensmittel, Bedarfsgegenstände)

Die oben genannten Stellen nehmen auch ihre Beschwerden über Lebensmittelbetriebe oder über Lebensmittel entgegen. Sie sollten Beschwerden möglichst unverzüglich vorbringen. Wenn noch Lebensmittelreste vorhanden sind, sollten Sie diese gekühlt aufbewahren und -  möglichst mit der Verpackung und dem Kassenzettel – dem Amt zur Verfügung stellen.

Zu dem Thema Lebensmittel finden Sie unter "nützliche Links und Informationen" Merkblätter  mit


Tierschutz

Der Fachbereich Veterinärwesen überprüft routinemäßig und aufgrund von Hinweisen von Bürgern gewerbliche (somit erlaubnispflichtige)  und private Tierhaltungen.

Wer gewerblich

  • einen Reit- und Fahrbetrieb betreibt
  • Hunde, Katzen oder andere Tiere gewerbsmäßig züchtet
  • Tiere für andere hält (Tierpension)
  • Tiere in einem Zoo oder ähnlicher Einrichtung ausstellt
  • Mit Tieren handelt oder Tierbörsen veranstaltet
  • Schutzhunde für andere ausbildet,

bedarf der behördlichen Genehmigung.

Unter "nützliche Links und Informationen" finden Sie einen Vordruck des Antrages für die

Landeshundegesetz

Im Rahmen des Landeshundegesetzes führt der Veterinärdienst Verhaltensprüfungen für bestimmte Hunde durch und kontrolliert Hundehaltungen. Tierhalter können hier die erforderliche Sachkundeprüfung ablegen.

Tierseuchenbekämpfung

Ziel der Tierseuchenbekämpfung ist die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierkrankheiten  die von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind, oder von denen auch für den Menschen eine Gefahr ausgeht ( Tierseuchen ,  Zoonosen ). Um rechtzeitig erforderliche Maßnahmen einleiten zu können, ist gesetzlich für viele Tierkrankheiten vorgeschrieben, dass der Verdacht oder der Ausbruch der Erkrankung dem Veterinäramt sofort anzuzeigen ist. Dies betrifft beispielsweise :

  • Blauzungenkrankheit
  • Bovine Herpesvirus Typ – 1 – Infektion
  • Geflügelpest / atypische Geflügelpest
  • Maul- und Klauenseuche
  • Schweinepest (Klassische ~, Afrikanische~)
  • Tollwut
  • Psittakose ( Papageienkrankheit )
  • Amerikanische Faulbrut (Bienen)

Zu dem Thema Tierseuchenbekämpfung finden Sie unter "nützliche Links und Informationen"  einige Merkblätter und Vordrucke:

Für Pferdehalter sind in den   Benutzerhinweisen der FN für den Pferdepass  die Bestimmungen zur Anwendung von Arzneimitteln von besonderem Interesse.

Wenn  Sie  Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen ( dazu  gehört auch das Pferd ),  nicht ausschließlich mit zugekauftem Futter versorgen, ist diese Tätigkeit zu registrieren. Hierzu findet sich ein Formular unter



KONTAKT
Stadt Oberhausen
Veterinäramt
Technisches Rathaus / Gebäude B
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Telefon:
0208 825-2396
Fax:
0208 825-5384
e-mail:
amtstierarzt@oberhausen.de