Der Fachbereich Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz ist zuständig für Verwaltungsaufgaben, die sich aus der Gewerbeordnung (GewO), dem Gaststättengesetz (GastG) und zahlreichen anderen gewerberechtlichen Vorschriften ergeben sowie für den Verbraucherschutz im Rahmen der Aufgaben der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung.
Der Aufgabenbereich umfasst folgende Schwerpunkte:
- GEWERBEMELDESTELLE
- Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
- Auskünfte aus dem Gewerberegister
- Entgegennahme von Anträgen auf Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister in Bonn
- GASTSTÄTTENANGELEGENHEITEN
- BEKÄMPFUNG DER SCHWARZARBEIT
HANDWERKSANGELEGENHEITEN
- ALLGEMEINE GEWERBEANGELEGENHEITEN
- Gewerberechtliche Erlaubnisse
Konzessionen für Gewerbebetriebe nach der GewO
- Trödel-, Jahr-, Spezialmärkte, Volksfeste, Ausstellungen
- Gewerbeuntersagungen
- Wochenmärkte
- Reisegewerbe
Erlaubnisse nach der GewO
§ 33 c Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Automatenaufstellerlaubnisse,
Geeignetheitsbestätigungen
§ 33 i Spielhallen
§ 34 Pfandleihgewerbe
§ 34 a Bewachungsgewerbe
§ 34 b Versteigerungsgewerbe
§ 34 c Maklergewerbe
V. LEBENSMITTELÜBERWACHUNG