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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Planen, Bauen, Wohnen / Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen
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Planen, Bauen, Wohnen / Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen

Wohnungsaufsicht

Die Wohnungsaussicht des Bereiches Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen befasst sich ausschließlich mit frei finanziertem Wohnraum. Sollten Sie Fragen zur Wohnungsaufsich öffentlich geförderter Wohnungen haben, klicken Sie bitte hier.

Mängel und Missstände in Wohngebäuden, Wohnungen, Wohnräumen

  • Feuchtigkeit
  • Schimmelbildung
  • bauliche Mängel

Notwendige Antragsunterlagen

  • Ein kurzer schriftlicher Hinweis mit den vorliegenden Mängeln reicht aus.

Hinweis

  • Bitte melden Sie nur gravierende Mängel, keine Bagatellfälle
  • Der Eigentümer sollte bereits vom Mieter schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert worden sein und zur freiwilligen Abhilfe nicht bereit sein.

Öffnungszeiten

  • Montag - Donnerstag 8.30 - 15.30 Uhr
  • Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
  • Um in Ihrem eigenen Interesse unnötige Wartezeiten zu vermeiden, können Sie selbstverständlich vorab einen Beratungstermin vereinbaren. Dieser Termin kann auch vor oder nach den genannten Öffnungszeiten liegen.

Ansprechpartner/in