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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz / Bewachungsgewerbe
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz

Bewachungsgewerbe

Informationen zu
Bewachungsgewerbe

Kurzbeschreibung:
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt hierzu eine besondere Erlaubnis.

Zuständig ist:
Fachbereich 2-4-20 / Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Herr Frank Schlerkmann

Hier sind wir für Sie da:
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Postanschrift:
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

Zimmer:
B 506

Telefon:
0208 825-3021

Fax:
0208 825-5242

Unsere Öffnungszeiten sind:
montags - freitags: 08:00 - 12:00 Uhr
sowie dienstags und donnerstags: 13:30 - 15:30 Uhr
Um Terminabsprache wird gebeten. Dann auch Termine außerhalb der oben genannten Zeiten möglich.

Diese Kosten entstehen:
Bis 1.500,- EUR, je nach Umfang.

Bitte bringen Sie mit:
Wird bei Antragstellung separat mitgeteilt.

Vorbereitung:
Eingehende Beratung des Antragstellers.

Der weitere Ablauf ist:
Bei Geeignetheit erhält der Antragsteller eine schriftliche Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes.

e-mail-Kontakt:
frank.schlerkmann@oberhausen.de