Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
BewachungsgewerbeBewachungsgewerbe
Kurzbeschreibung:
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt hierzu eine besondere Erlaubnis.
Zuständig ist:
Fachbereich 2-4-20 / Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Herr Frank Schlerkmann
Hier sind wir für Sie da:
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Postanschrift:
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Zimmer:
B 506
Telefon:
0208 825-3021
Fax:
0208 825-5242
Unsere Öffnungszeiten sind:
montags - freitags: 08:00 - 12:00 Uhr
sowie dienstags und donnerstags: 13:30 - 15:30 Uhr
Um Terminabsprache wird gebeten. Dann auch Termine außerhalb der oben genannten Zeiten möglich.
Diese Kosten entstehen:
Bis 1.500,- EUR, je nach Umfang.
Bitte bringen Sie mit:
Wird bei Antragstellung separat mitgeteilt.
Vorbereitung:
Eingehende Beratung des Antragstellers.
Der weitere Ablauf ist:
Bei Geeignetheit erhält der Antragsteller eine schriftliche Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes.
e-mail-Kontakt:
frank.schlerkmann@oberhausen.de

