Familie, Bildung, Soziales
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Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte
Die Leiter/die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen/Tagesmütter teilen dem Kinderpädagogischen Dienst der Stadt Oberhausen die Aufnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder mit. Vom Kinderpädagogischen Dienst erhalten Sie daraufhin automatisch eine Broschüre zur Festsetzung und Zahlungsweise von Elternbeiträgen. Dieser Broschüre beigefügt sind eine „Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen“ und eine „Lastschrifteinzugsermächtigung“.
Diese Unterlagen sind von Ihnen auszufüllen und mit entsprechenden Einkommensnachweisen an den Kinderpädagogischen Dienst zurück zu schicken. (Stadt Oberhausen, Bereich 3-1/Kinderpädagogischer Dienst, Essener Straße 55, 46047 Oberhausen)
Aufgrund Ihrer Einkommensangaben und Nachweise wird dann ein Elternbeitrag festgesetzt. Dieser Elternbeitrag wird nach Einkommen und Betreuungsumfang bemessen. Das Ergebnis (Höhe des Betrages) wird Ihnen mittels eines „Festsetzungsbescheides über die Höhe eines Elternbeitrages nach der Satzung der Stadt Oberhausen vom 11.04.2008 (Satzung)“ mitgeteilt.
Der Beitrag wird nun von der Stadt Oberhausen eingezogen (Lastschrifteinzugsermächtigung liegt vor) oder muss von Ihnen per Dauerauftrag monatlich eingezahlt werden.
Zur Berechnung der Höhe des Einkommens und damit zur Festsetzung des Elternbeitrages beachten Sie bitte die nebenstehende Infobroschüre als PDF-Datei.
Öffnungszeiten:
Montag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr, 13.30 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Ansprechpartner:
Michael Griebl
Tel: 0208 825-9364
Karin Gerstmann
Tel: 0208 825-9432
Cornelia Riesener
Tel: 0208 825-9414
Ilona Neuhäuser-Burde
Tel: 0208 825-9333
Traude Agata
Tel: 0208 825-9466
KONTAKT
Stadt Oberhausen
Kinderpädagogischer Dienst
Essener Straße 55
46047 Oberhausen

