Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Bekämpfung der Schwarzarbeit, HandwerksrechtBekämpfung der Schwarzarbeit, Handwerksrecht
Kurzbeschreibung:
Auskunft zu handwerksrechtlichen Voraussetzungen bei Anmeldung eines Gewerbes. Folgen bei Nichtbeachtung von Vorschriften. Anzeige von verdächtigen Wahrnehmungen.
Zuständig ist:
Fachbereich 2-4-20 / Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Herr Markus Lattenkamp
Hier sind wir für Sie da:
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Postanschrift:
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Zimmer:
B 502
Telefon:
0208 825-3028
Fax:
0208 825-5242
Unsere Öffnungszeiten sind:
montags - freitags: 08:00 - 12:00 Uhr
sowie dienstags und donnerstags: 13:30 - 15:30 Uhr.
Um Terminabsprache wird gebeten. Dann auch Termine außerhalb der oben genannten Zeiten möglich.
Vorbereitung:
Bei Anzeigen möglichst exakte Angaben zu den Beobachtungen machen (KFZ-Kennzeichen, Anzahl der Personen, Art der Arbeiten).
Der weitere Ablauf ist:
Eigene Recherchen, örtliche Kontrollen, Absprachen mit Leistungsträgern, Absprachen mit dem Hauptzollamt Duisburg (Fachbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
e-mail-Kontakt:
markus.lattenkamp@oberhausen.de

