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Politik und Verwaltung / Rat der Stadt

Bürger & Stadt / Politik und Verwaltung

Rat der Stadt

Mit 62 Stadtverordneten ist der Rat der Stadt Oberhausen so groß wie noch nie. In der abgelaufenen Wahlperiode hatte der Rat nur 58 Mitglieder. Die zusätzlichen Mandate sind auch eine Folge des erstmals angewandten Divisorverfahrens mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers.

Danach hat die SPD 28 Sitze erhalten, die CDU 19, Die Grünen sechs, die Linke Liste fünf und die FDP vier Sitze. Um die zusätzlichen Stadtverordneten im Ratssaal angemessen platzieren zu können, war sogar die Ergänzung um eine Sitzbank erforderlich.

17 Stadtverordnete der Wahlzeit 2004/2009 gehören dem Rat nicht mehr an. 21 Stadtverordnete sind neu im Kommunalparlament. 40 Männer und 22 Frauen bilden den neuen Rat der Stadt.

Im Gegensatz zu den Abgeordneten in den Landtagen oder im Bundestag erhalten die Ratsmitglieder - wie auch die Mitglieder der Bezirksvertretungen - keine Diäten, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld in einer durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzten Höhe sowie Verdienstausfall entsprechend ihrer Teilnahme an den Sitzungen. Obwohl kein Parlament im eigentlichen Sinne, sondern Verwaltungsorgan, geht es im Rat wie in einem Parlament zu.

Der Rat der Stadt Oberhausen tagt - mit Ausnahme der Ferienzeiten - etwa alle sechs Wochen im Großen Sitzungssaal des Rathauses. Die meisten Gemeindeangelegenheiten werden öffentlich behandelt. Im nichtöffentlichen Teil von Ratssitzungen geht es zumeist um vertragliche Vereinbarungen, um Grundstücks- oder Personalangelegenheiten.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die öffentlichen Sitzungen des Rates im Großen Sitzungssaal von der Zuhörertribüne aus verfolgen. Die dafür erforderlichen Eintrittskarten werden vom Büro des Rates ausgegeben.

Die Tagesordnung wird vom Oberbürgermeister aufgestellt und im "Amtsblatt der Stadt Oberhausen" öffentlich bekanntgemacht sowie im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es einen entsprechenden Hinweis in den örtlichen Tageszeitungen.

Der Rat ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einladung mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Falls keine anderen Mehrheiten gesetzlich vorgeschrieben sind, fasst der Rat seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.

Der Rat der Stadt Oberhausen im Ratsinformationssystem