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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Straßenverkehr / Zulassung
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Straßenverkehr

Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen kann eingesetzt werden für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. Es ist inklusive des Beantragungstages für fünf Tage gültig und verliert automatisch seine Gültigkeit, so dass die Kennzeichenschilder vom Kennzeicheninhaber vernichtet werden können.

Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein konkreter Bedarf, beispielsweise durch Vorlage vorhandener Fahrzeugpapiere oder eines Kaufvertrages, nachzuweisen.

Für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (früher: Doppelkarte)
  • Personalausweis oder Reisepass
    (Bei Zulassung durch Dritte: Hier genügt eine formlose Vollmacht und Personalausweis des/ der Bevollmächtigten und des/ der Antragstellers/in)
  • konkreter Bedarfsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag, Fahrzeugidentifizierungsnummer


KONTAKT
Stadt Oberhausen
Bürgerservice
Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46049 Oberhausen
Telefon:
0208 825-9005, -9007, -9009, -9011, -9017, -9023, -9029
Fax:
0208 825-9132
e-mail:
kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de