BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Straßenverkehr / Zulassung
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Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46049 Oberhausen
Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Straßenverkehr
Kurzzeitkennzeichen
Ein Kurzzeitkennzeichen kann eingesetzt werden für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten. Es ist inklusive des Beantragungstages für fünf Tage gültig und verliert automatisch seine Gültigkeit, so dass die Kennzeichenschilder vom Kennzeicheninhaber vernichtet werden können.
Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein konkreter Bedarf, beispielsweise durch Vorlage vorhandener Fahrzeugpapiere oder eines Kaufvertrages, nachzuweisen.
Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein konkreter Bedarf, beispielsweise durch Vorlage vorhandener Fahrzeugpapiere oder eines Kaufvertrages, nachzuweisen.
Für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- elektronische Versicherungsbestätigung (früher: Doppelkarte)
- Personalausweis oder Reisepass
(Bei Zulassung durch Dritte: Hier genügt eine formlose Vollmacht und Personalausweis des/ der Bevollmächtigten und des/ der Antragstellers/in) - konkreter Bedarfsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag, Fahrzeugidentifizierungsnummer
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