Planen, Bauen, Wohnen / Stadtplanung
Untere DenkmalbehördeDenkmalschutz :
Dazu gehört die Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmalen, beweglichen Denkmalen, die Ausweisung von Denkmalbereichen sowie Führung der Denkmalliste. Die Unterschutzstellung kann sowohl auf Initiative der Behörde als auch auf Antrag von Interessenten z.B. Eigentümern erfolgen. Sie dient der Abwendung von Gefahren für das Gebäude.
Denkmalpflege:
Aufgrund ihres kulturellen Wertes sind alle Veränderungen an eingetragenen Denkmälern oder ihrer direkten Umgebung genehmigungspflichtig. Bei sämtlichen bauaufsichtlichen und bauplanungsrechtlichen Fragen zu Bauwünschen steht die Untere Denkmalbehörde Ihnen zur Verfügung und leistet gerne kostenlos sach- und fachkundige Hilfe. Eigentümern wird eine intensive Beratung sowie weitere Hilfestellungen, z.B. in Gesprächen mit Handwerkern, angeboten. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei Veränderungswünschen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die sowohl für den Eigentümer als auch für die Denkmalpflege überzeugend sind.
KONTAKT
Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46042 Oberhausen
Gertrud Kersting Raum A 232
Gertrud Schneider Raum A 232
Klaus-Martin Schmidt-Waldbauer Raum A 233
Telefon:
0208 825-3133 (Kersting u. Schneider)
0208 825-2567 (Schmidt-Waldbauer)
Fax: 0208 825-5258
e-mail:
gertrud.kersting@oberhausen.de
gertrud.schneider@oberhausen.de
klaus-martin.schmidt-waldbauer@oberhausen.de


