Familie, Bildung, Soziales / Oberhausen-Pass
Oberhausen Pass
Empfänger verschiedener sozialer Leistungen können mit dem Oberhausen-Pass zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Das Leistungsspektrum steht unter "Downloads" zur Verfügung. Bereits seit einigen Jahren stellt die Stadt Oberhausen den Oberhausen-Pass aus.
Antragsberechtigte sind Personengruppen, die folgende Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II ohne Zuschlag bzw. Sozialgeld nach § 24 SGB II
- Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII oder
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach § 27a BVG
- Eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.Kapitel des SGB XII
- Wirtschaftliche Hilfe nach dem SGB VIII
- wirtschaftliche Jugendhilfe
- Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
Plastikkarte in Scheckkartenformat

Der neu gestaltete Oberhausen-Pass wird als Plastikkarte in Scheckkartenformat auf Antrag ausgestellt.
Entsprechende Antragsformulare werden
- in den Jobcentern der ARGE SODA (Arbeitsgemeinschaft Soziale Dienstleistung am Arbeitsmarkt)
- bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Jugendamtes im Concordiahaus
- bei den Regionalteams Nord und Süd (Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter)
- beim Fachbereich Ältere Menschen, Pflegesachgebiet, Elly-Heuss-Knapp-Str. 1
ausgegeben.
Der ausgefüllte Antrag wird von den leistungsgewährenden Stellen (wo Sie den Antrag erhalten haben) genehmigt und gegebenenfalls direkt an die Stadt Oberhausen weitergeleitet.
Empfänger des Kinderzuschlages nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes können mit einer beigefügten Kopie des Bewilligungsbescheides den Oberhausen-Pass per Post (Anschrift s. KONTAKT) beantragen. Das Antragsformular steht in der rechten Navigationsleiste zur Verfügung.
Ca. 3 Wochen nach Antragstellung erhalten Sie Ihren Oberhausen-Pass per Post.
KONTAKT
Stadt Oberhausen
Fachbereich 3-2-10
Concordiastr. 30
46042 Oberhausen
Monika Fischer und Ute Walczak

