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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Familie, Bildung, Soziales / Oberhausen Pass

Familie, Bildung, Soziales / Oberhausen-Pass

Oberhausen Pass

Empfänger verschiedener sozialer Leistungen können mit dem Oberhausen-Pass zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Das Leistungsspektrum steht unter "Downloads" zur Verfügung.
Bereits seit einigen Jahren stellt die Stadt Oberhausen den Oberhausen-Pass aus.

Antragsberechtigte sind Personengruppen, die folgende Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II ohne Zuschlag bzw. Sozialgeld nach § 24 SGB II
  • Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII oder
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach § 27a BVG
  • Eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.Kapitel des SGB XII
  • Wirtschaftliche Hilfe nach dem SGB VIII
  • wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
     

Plastikkarte in Scheckkartenformat

Bild Vorderseite Oberhausen-Pass  Bild Rückseite Oberhausen-Pass

Der neu gestaltete Oberhausen-Pass wird als Plastikkarte in Scheckkartenformat auf Antrag ausgestellt.


Entsprechende Antragsformulare werden

  • in den Jobcentern der ARGE SODA (Arbeitsgemeinschaft Soziale Dienstleistung am Arbeitsmarkt)
  • bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Jugendamtes im Concordiahaus
  • bei den Regionalteams Nord und Süd (Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter)
  • beim Fachbereich Ältere Menschen, Pflegesachgebiet, Elly-Heuss-Knapp-Str. 1

ausgegeben.

Der ausgefüllte Antrag wird von den leistungsgewährenden Stellen (wo Sie den Antrag erhalten haben) genehmigt und gegebenenfalls direkt an die Stadt Oberhausen weitergeleitet.

Empfänger des Kinderzuschlages nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes können mit einer beigefügten Kopie des Bewilligungsbescheides den Oberhausen-Pass per Post (Anschrift s. KONTAKT) beantragen. Das Antragsformular steht in der rechten Navigationsleiste zur Verfügung.

Ca. 3 Wochen nach Antragstellung erhalten Sie Ihren Oberhausen-Pass per Post.



KONTAKT
Stadt Oberhausen
Fachbereich 3-2-10
Concordiastr. 30
46042 Oberhausen

Monika Fischer und Ute Walczak


Telefon:
0208 825-9053 oder 0208 825-9047
Fax:
0208 825-9080
e-mail:
ute.walczak@oberhausen.de