Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Einwohnermeldewesen
AbmeldungBürgerservicestellen Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld (s.u.)
Bitte bringen Sie mit:
Den ausgefüllten Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde"
Weitergehende Informationen:
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich nach dem Meldegesetz innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abmelden.
Das Abmeldeformular ist kostenlos in den Meldestellen erhältlich und steht zum Herunterladen zur Verfügung. Bitte beachten Sie die darauf abgedruckten Hinweise auf Ihre Rechte und Pflichten sowie auf die Zulässigkeit von Datenübermittlungen. Die im Formular enthaltene Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers ist in der Regel nicht erforderlich.
Über die Abmeldung wird eine Bestätigung erteilt.
Das Abmeldeformular kann der Meldebehörde auch an folgende Anschrift zugesandt werden:
Stadt Oberhausen, Fachbereich 2-4-60, Einwohnermeldewesen, 46042 Oberhausen
Hier finden Sie die Bürgerservicestellen:
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Öffnungszeiten:
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| Anfangsbuchstabe des Nachnamens | Ansprechpartnerin | Telefon: |
|---|---|---|
| A - Er | Iris Plato | 0208 825-2424 |
| Es - Ham | Astrid Mura | 0208 825-2383 |
| Han - K | Heike Knopke | 0208 825-2401 |
| L - Rat | Birgit Mecking | 0208 825-2405 |
| Rau - Tra | Katja Haake / Gisela Jost | 0208 825-2668 |
| Trb - Z | Angelika Arkenau | 0208 825-2826 |
Adresse:
Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-60
Einwohnermeldewesen
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Ansprechpartnerin: Iris Adelberg
Telefon: 0208 825-3012
Fax: 0208 825-2847
e-mail: einwohnermeldewesen@oberhausen.de

