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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Wohnungsvermittlung / Ausgleichszahlungen/ Fehlbelegerabgaben
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Wohnungsaufsicht

Ausgleichszahlungen/ Fehlbelegerabgaben

Wegfall der Fehlbelegungsabgabe:

Der Landtag NRW hat beschlossen, die Fehlbelegungsabgabe rückwirkend zum 31.12.2005 in NRW nicht mehr zu erheben.

 



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Stadt Oberhausen
Technischen Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Telefon:
0208-825 2617
Fax:
0208 825-5218
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