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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Feuerwehr
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Feuerwehr

Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrpläne gehören zu den Führungsmitteln, die eine Feuerwehr benötigt, um sichere und schnelle Hilfe leisten zu können. Durch die immer größer werdende Anzahl der Objekte im Stadtgebiet Oberhausen mit erhöhtem Gefahrenpotential gewinnen Feuerwehrpläne an Bedeutung.

Sie liefern der Einsatzleitung schon auf dem Weg zu Ihrem Objekt wichtige Informationen, die eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage ermöglichen. Das kann im Extremfall Menschenleben retten und größere Sach- und Umweltschäden vermeiden.

Die im Baugenehmigungsverfahren geforderten Feuerwehrpläne sind vom Errichter oder Betreiber einer baulichen Anlage im Einvernehmen mit der Berufsfeuerwehr Oberhausen zu erstellen und zur Verfügung zu stellen.

Bei der Vielzahl der Objekte ist eine einheitlich Plangestaltung zwingend erforderlich, damit sich der jeweilige Einsatzleiter schnell einen Überblick über das Objekt verschaffen kann.

Auf Grundlage der DIN 14095 "Feuerwehrpläne" und den ergänzenden Anforderungen der Berufsfeuerwehr Oberhausen werden die Feuerwehrpläne erstellt.

Die Berufsfeuerwehr Oberhausen empfiehlt dem Eigentümer bzw. dem Betreiber die Feuerwehrplanerstellung durch ein Fachunternehmen (Fachplaner) durchführen zu lassen. Sie können Gefährdungspotentiale, bauliche Gegebenheiten und die Brandschutztechnik richtig einschätzen.

Die inhaltliche und örtliche Richtigkeit der Feuerwehrpläne obliegt dem Eigentümer bzw. dem Betreiber der baulichen Anlage. Bei Änderungen oder Umbauten ist der Eigentümer bzw. der Betreiber verpflichtet, die Feuerwehrpläne umgehend zu ändern und fortzuschreiben, so dass diese zu jeder Zeit dem aktuellen Ist-Zustand des Objektes entsprechen.

Rechtzeitig nach erteilter Baugenehmigung ist mit der Brandschutzdienststelle – FB 50, Kommunikationstechnik– bezüglich der Ausführung, Gestaltung und Vorhaltung der Feuerwehrpläne Rücksprache zu nehmen. Grundsätzlich müssen die Feuerwehrpläne mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme des Objektes/Anlage mit dem "Freigabevermerk" der Brandschutzdienststelle vorliegen, damit alle einsatztaktischen und vorbereitenden Maßnahmen wirkungsvoll bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen umgesetzt werden können.

Alle wichtigen Informationen zur Feuerwehrplanerstellung für Objekte im Stadtgebiet Oberhausen sind in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese Informationsbroschüre können Sie im Downloadbereich herunterladen.

Einen prüfbaren Vorabzug der Feuerwehrpläne können Sie als PDF-Datei an die E-Mail-Adresse feuerwehrplaene@oberhausen.de zusenden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die unten aufgeführten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.


KONTAKT

Jörg Preußner
Brücktorstr. 30
Zimmer 351
Telefon: 0208 8585-401
Fax: 0208 8585-243
e-mail: joerg.preussner@oberhausen.de