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Politik und Verwaltung

Das Amt des Oberbürgermeisters



Bild Vorderansicht der Amtskette des OberbürgermeistersDie nordrhein-westfälische Gemeindeordnung aus dem Jahre 1994 hat die so genannten „Doppelspitze“ – also das Amt des ehrenamtlichen Oberbürgermeisters und das Amt des hauptamtlichen Oberstadtdirektors - in der Person des hauptamtlichen Oberbürgermeisters zusammengeführt. Damit ist der Oberbürgermeister gleichzeitig Chef der Verwaltung und oberster politischer Repräsentant seiner Stadt.

Im September 2004 wurde Klaus Wehling, der bisherige Erste Bürgermeister der Stadt Oberhausen, im ersten Wahlgang mit 53,94 Prozent der Stimmen zum Oberbürgermeister gewählt. Mit einer neuerlichen Reform der Gemeindeordnung im Oktober 2007 wurde die Wahlzeit der Oberbürgermeister auf sechs Jahre verlängert. Das bedeutet, dass 2009 vorläufig letztmalig Oberbürgermeister, Stadtrat und Bezirksvertretungen am selben Tag gewählt werden, denn die Wahlzeit des Rates und der Bezirksvertretungen beträgt weiterhin fünf Jahre.

Bei der Wahl des Oberbürgermeisters gilt 2009 erstmals das reine Mehrheitswahlrecht: Die Bewerberin oder der Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl ist gewählt.

Der Oberbürgermeister ist kraft Gesetzes stimmberechtigtes Mitglied des Stadtrates und dessen geborener Vorsitzender. Geborener Vorsitzender mit Stimmrecht ist er darüber hinaus auch im Hauptausschuss (in Oberhausen im Haupt- und Finanzausschuss), ohne allerdings Mitglied dieses Gremiums zu sein.

Als Chef der Verwaltung ist der Oberbürgermeister in Oberhausen Dienstvorgesetzter von rund 2.300 Beschäftigten. Er ist verantwortlich für die Leitung, Organisation und Beaufsichtigung der gesamten Verwaltung. Er bereitet die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vor, sorgt für deren korrekte und zügige Umsetzung und natürlich auch dafür, dass die Stadt Oberhausen alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erfüllt.




KONTAKT
Rathaus Oberhausen
Büro des Oberbürgermeisters
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen
Telefon:
0208 825-2372
Fax:
0208 825-5000
e-mail:
klaus.wehling@oberhausen.de