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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Straßenverkehr / Zulassung
Bitte wählen Sie das gewünschte Dezernat / Bereich der Stadtverwaltung

Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Straßenverkehr

Umschreibung innerhalb Oberhausens

Für einen Halterwechsel innerhalb Oberhausens benötigen Sie folgende Unterlagen:
  •  Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief

  •  Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein ( bei stillgelegten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung)

  • elektronische Versicherungsbestätigung ( früher: Doppelkarte)

  • Original Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)

  • Kennzeichenschilder ( nur dann, wenn das alte Kennzeichen nicht beibehalten werden soll)
  • Bankverbindung (zum Einzug der Steuern)

  • Zulassung für natürliche Personen:

    • Personalausweis oder Reisepass
      (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download rechte Spalte) und Personalausweis / Reisepass des/der Antragstellers/in und Bevollmächtigten)

    • Einverständniserklärung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer

    • Bei Zulassungen für Minderjährige sind zusätzlich die schriftliche Einwilligung und der Personalausweis /   Reisepass beider Erziehungsberechtigten mit zu bringen.

  • Zulassung für juristische Personen:

    • Handelsregisterauszug

    • Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre.

  • Zulassung für Vereine:

    • Auszug aus dem Vereinsregister


KONTAKT
Stadt Oberhausen
Bürgerservice
Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46049 Oberhausen
Telefon:
0208 825-9005, -9007, -9009, -9011, -9017, -9023, -9029
Fax:
0208 825-9132
e-mail:
kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de