BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Straßenverkehr / Zulassung
KONTAKT
Stadt Oberhausen
Bürgerservice
Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46049 Oberhausen
Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Straßenverkehr
Umschreibung innerhalb Oberhausens
Für einen Halterwechsel innerhalb Oberhausens benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein ( bei stillgelegten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung)
- elektronische Versicherungsbestätigung ( früher: Doppelkarte)
- Original Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
- Kennzeichenschilder ( nur dann, wenn das alte Kennzeichen nicht beibehalten werden soll)
- Bankverbindung (zum Einzug der Steuern)
- Zulassung für natürliche Personen:
- Personalausweis oder Reisepass
(Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download rechte Spalte) und Personalausweis / Reisepass des/der Antragstellers/in und Bevollmächtigten) - Einverständniserklärung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer
- Bei Zulassungen für Minderjährige sind zusätzlich die schriftliche Einwilligung und der Personalausweis / Reisepass beider Erziehungsberechtigten mit zu bringen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassung für juristische Personen:
- Handelsregisterauszug
- Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre.
- Handelsregisterauszug
- Zulassung für Vereine:
- Auszug aus dem Vereinsregister
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Telefon:
0208 825-9005, -9007, -9009, -9011, -9017, -9023, -9029
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