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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Ausländer/innenangelegenheiten
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Ausländer/innenangelegenheiten

Einbürgerung / Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Im Folgenden finden Sie einige Informationen bezüglich des Erwerbes der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag:

Aufgrund der Komplexität können wir jedoch nur einen kleinen Teil darstellen – für detaillierte Rückfragen oder für eine ausführliche Beratung über die Voraussetzungen und über das Verfahren können Sie jedoch auch gerne einen Termin mit uns vereinbaren.
Grds. ist eine rechtmäßige Mindestaufenthaltsdauer im Bundesgebiet von 8 Jahren erforderlich, damit Sie eingebürgert werden können. Sofern Ihr(e) Kind(er) und / oder Ehegatte mit Ihnen eingebürgert werden soll(en), kann bei diesen Familienangehörigen auch eine kürzere Aufenthaltszeit in Betracht kommen. Entscheidend ist jedoch auch die Art der durch die Ausländerbehörde erteilten Aufenthaltserlaubnis. Duldungszeiten können beispielsweise nicht als rechtmäßiger Aufenthalt gerechnet werden.
Für die Einbürgerung eines Ehegatten oder Lebenspartners eines Deutschen genügen hingegen eine seit 2 Jahren bestehende eheliche Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehepartner sowie ein dreijähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland. Die genaue Berechnung der Aufenthaltszeiten erfolgt jeodch erst im Laufe des Verfahrens.
Sofern Sie sich angesprochen fühlen und Interesse an der Einbürgerung haben, können Sie gerne zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten bei uns vorsprechen und die Antragsformulare nebst dazugehörigen Hinweisen bzw. Informationen über die von uns benötigten Unterlagen entgegennehmen.

Für eine ausführliche Beratung bitten wir jedoch um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Haben Sie bitte Verständnis, dass wir Ihnen Antragsformulare sowie die Merkblätter hier zunächst nicht zur Verfügung stellen, da wir bei Ihrer Vorsprache bereits kurz prüfen möchten, ob Ihr Antrag zum jetzigen Zeitpunkt – insbesondere aufgrund Ihrer bisherigen Aufenthaltszeit und der vorhandenen Sprachkenntnisse – Aussicht auf Erfolg hat.

Der Ablauf ist:
Antragsformulare sind in der Dienststelle erhältlich. Bei Ihrer Vorsprache wird ein ausführliches Informations- und Beratungsgespräch angeboten und mitgeteilt, welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden.
Die Antragstellung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
Die Bearbeitungszeit bestimmt sich unter anderem nach der bisherigen Staatsangehörigkeit des Antragstellers und des jeweiligen Entlassungsverfahrens des Heimatlandes.
Asylberechtigte und ausländische Flüchtlinge können unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, also ohne Aufgabe Ihrer Heimatstaatsangehörigkeit, eingebürgert werden. Dies ggilt auch für EU-Bürger sowie andere Staatsangehörige, deren Heimatland keine Entlassung vorsieht.

Gebühren:
255,00 Euro pro erwachsene Person
51,00 Euro pro minderjährigem Kind bei Miteinbürgerung mit mindestens einem Erwachsenen

Freiwillige Rücknahmen oder Ablehnungen von Einbürgerungsanträgen sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Hier sind wir für Sie da:
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Postanschrift:
Stadt Oberhausen
Dezernat 2-4-30
46042 Oberhausen


Ansprechpartner/innen:
Frau Kaldenhoven    (Antragsbearbeitung A-J)
- Telefon: 0208 825-3231
- b.kaldenhoven@oberhausen.de

Herr Baranski           (Antragsbearbeitung K-Z)
- Telefon: 0208 825-2982
- c.baranski@oberhausen.de

Herr Sadowski         (Antragsentgegennahme / Abwicklung des Publikumsverkehres)
- Telefon: 0208 825-3191
- sadowski@oberhausen.de

Frau Salewski         (Sekretariat / Terminvergabe)
- Telefon: 0208 825-3067
- i.salewski@oberhausen.de

Unsere Öffnungszeiten sind:

Montag:          08.00 – 12.30 Uhr
Dienstag:       08.00 – 12.30 Uhr
Mittwoch        geschlossen
Donnerstag:  08.00 – 12.00 Uhr  und  13.30 – 15.30 Uhr
Freitag:          08.00 – 12.00 Uhr

Die Antragstellung sowie die Aushändigung der Urkunde(n) erfolgt jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache. Fehlende Unterlagen während des laufenden Verfahrens können zu den oben genannten Öffnungszeiten eingereicht werden. Auch wenn Sie hier nur die Antragsformulare abholen möchten, benötigen Sie keinen Termin. Für eine ausführliche Beratung bitten wir jedoch um Terminabsprache.

weiter gehende Informationen:
Die Einbürgerungsbehörde berät Sie gerne in allen Fragen zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten:
Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren und Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen

Gebühr: 25,00 Euro
Zimmer B 307 (3. Etage)
Telefon: 0208 825-2502



KONTAKT
Technisches Rathaus 
Bahnhofstraße 66 
46145 Oberhausen
Fax:
0208 825-5323
e-mail:
fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen