Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Einwohnermeldewesen
FührungszeugnisBürgerservicestellen Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld (s.u.)
Diese Kosten entstehen:
Gebühr: 13,00 €
Gebührenfreiheit besteht für Personen, die laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. Hierüber muss jedoch ein Nachweis geführt werden.
Bitte bringen Sie mit:
Personalausweis oder Pass und ggf. das Anschreiben der Behörde, die das Führungszeugnis verlangt.
e-mail-Kontakt:
Einwohnermeldewesen@oberhausen.de
Weitergehende Informationen:
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- Für private Zwecke
- Zur Vorlage bei einer Behörde.
Die Führungszeugnisse werden vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, in deren Zuständigkeitsbereich Sie mit einer Wohnung registriert sind.
Der Antrag ist in jedem Falle persönlich zu stellen.
Den Antrag auf ein Führungszeugnis kann jeder stellen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können auch die gesetzlichen Vertreter das Führungszeugnis beantragen.
Hier finden Sie die Bürgerservicestellen:
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Öffnungszeiten:
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| Anfangsbuchstabe des Nachnamens | Ansprechpartnerin | Telefon: |
|---|---|---|
| A - Er | Iris Plato | 0208 825-2424 |
| Es - Ham | Astrid Mura | 0208 825-2383 |
| Han - K | Heike Knopke | 0208 825-2401 |
| L - Rat | Birgit Mecking | 0208 825-2405 |
| Rau - Tra | Katja Haake / Gisela Jost | 0208 825-2668 |
| Trb - Z | Angelika Arkenau | 0208 825-2826 |
Adresse:
Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-60
Einwohnermeldewesen
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
Ansprechpartnerin: Iris Adelberg
Telefon: 0208 825-3012
Fax: 0208 825-2847
e-mail: einwohnermeldewesen@oberhausen.de

