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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Einwohnermeldewesen / Sonstiges
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Einwohnermeldewesen

Führungszeugnis

Zuständig ist der Fachbereich Einwohnermeldewesen:
Bürgerservicestellen Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld (s.u.)



Diese Kosten entstehen:
Gebühr: 13,00 €
Gebührenfreiheit besteht für Personen, die laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. Hierüber muss jedoch ein Nachweis geführt werden.

Bitte bringen Sie mit:
Personalausweis oder Pass und ggf. das Anschreiben der Behörde, die das Führungszeugnis verlangt.

e-mail-Kontakt:
Einwohnermeldewesen@oberhausen.de

Weitergehende Informationen:
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • Für private Zwecke
  • Zur Vorlage bei einer Behörde.

Die Führungszeugnisse werden vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, in deren Zuständigkeitsbereich Sie mit einer Wohnung registriert sind.

Der Antrag ist in jedem Falle persönlich zu stellen.

Den Antrag auf ein Führungszeugnis kann jeder stellen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können auch die gesetzlichen Vertreter das Führungszeugnis beantragen.




Hier finden Sie die Bürgerservicestellen: Öffnungszeiten:

 Montag   8.00 - 16.00 Uhr
 Dienstag  8.00 - 16.00 Uhr
 Mittwoch   8.00 - 16.00 Uhr
 Donnerstag  8.00 - 18.00 Uhr
 Freitag  8.00 - 12.00 Uhr



Anfangsbuchstabe des Nachnamens Ansprechpartnerin Telefon:
A - Er Iris Plato 0208 825-2424
Es - Ham Astrid Mura 0208 825-2383
Han - K Heike Knopke 0208 825-2401
L - Rat Birgit Mecking 0208 825-2405
Rau - Tra Katja Haake / Gisela Jost 0208 825-2668
Trb - Z Angelika Arkenau 0208 825-2826


Adresse:
Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-60
Einwohnermeldewesen
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

Ansprechpartnerin: Iris Adelberg
Telefon: 0208 825-3012
Fax: 0208 825-2847
e-mail: einwohnermeldewesen@oberhausen.de