Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Standesamt
- Eheschließung / Lebenspartnerschaft
- Anmeldung der Eheschließung bzw. der Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Was geschieht nach der Anmeldung?
- So erreichen Sie uns
- Der schönste Tag im Leben - Das Ja-Wort vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten
Eheschließung / Lebenspartnerschaft
Wo
Ihr „Ja-Wort“ bei einer Eheschließung können sich Paare seit 1997 im Trausaal des Schloss Oberhausen geben oder sie wählen einen besonderen Rahmen. Seit 2001 werden dort auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften begründet.
Im Trausaal stehen für Ihre Gäste 20 Sitzplätze und ca. 20-30 Stehplätze zur Verfügung. Sollte Sie eine größere Gesellschaft planen, sind die Räumlichkeiten im Standesamt Oberhausen leider nicht geeignet.
Das Standesamt Oberhausen bietet Ihnen die Möglichkeit, sich außerhalb des Standesamtes trauen zu lassen bzw. Ihre Lebenspartnerschaft zu begründen. Hier gibt es folgende Angebote. In der mittelalterlichen Burg Vondern, in Deutschlands größtem Süß- und Meerwasseraquarium, dem „Sea Life“ in Oberhausen (zurzeit leider nicht möglich) oder im Gasometer. Es entstehen, je nach Örtlichkeit, für Sie weitere Kosten. Beachten Sie bitte, dass eine vorherige Terminabsprache mit dem Standesamt zwingend erforderlich ist, bevor Sie die Örtlichkeiten verbindlich buchen.
Sie möchten sich nur in schlichter Atmosphäre das Ja-Wort geben und maximal die beiden Zeugen und 4-6 Gäste mitbringen? Ab 2012 ist auch das möglich. Freitags sind ab Januar 2012 zwei Termine (9.30 und 10.30 Uhr) im technischen Rathaus in Sterkrade reserviert.
Wann
Die Terminvergabe findet erst nach der Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) bzw. nach Anmeldung der Begründung einer Lebenspartnerschaft statt. Vorausgesetzt, es werden keine Ehehindernisse festgestellt. Diese Regelung gilt natürlich auch für auswärtige Anmeldungen. Beachten Sie also bei Ihrer Planung, dass Sie sich frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin beim zuständigen Standesamt anmelden können. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig nach den Öffnungszeiten und lassen sich vorab beraten.
Grundsätzlich vergeben wir Trautermine und Termine zur Begründung einer Lebenspartnerschaft
- mittwochs in der Zeit von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr
- donnerstags in der Zeit von 08.30 Uhr – 11.50 Uhr
in den Monaten April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober und Dezember - donnerstags keine Termine
in den Monaten Januar, Februar, März und November - freitags in der Zeit von 08.30 Uhr -14.40 Uhr
in den Monaten April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober und Dezember - freitags in der Zeit von 8.30 Uhr -12.40 Uhr
in den Monaten Januar, Februar, März und November - An Trausamstagen in der Zeit von 9.00 Uhr - 12.20 Uhr/ 14.00 Uhr
Eine Übersicht über grundsätzlich mögliche Trautermine an Samstagen finden Sie im Anschluss.
Leider sind Ihre Wünsche nicht immer zu erfüllen. Bedenken Sie bei Ihrer Planung auch, dass an den einzelnen Trautagen nur begrenzt Termine zur Verfügung stehen und Ihr Wunschtermin vielleicht schon ausgebucht ist.
Sondertermin (Mittwoch): 06.06.12 zusätzlich von 12.40 Uhr bis 15.20 Uhr
Sondertermin (Mittwoch): 12.12.12 von 8.30 Uhr bis 14.40 Uhr (Anmeldung und auch Terminvergabe erst ab dem 12.06.12 möglich.)
Vom 22.12.2012 bis zum 04.01.2012 sind keine Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften möglich.
Eheschließungen bzw. Begründung von Lebenspartnerschaften an Samstagen
- Schloss Oberhausen
Januar Februar März April Mai Juni
14.01.2012 18.02.2012 17.03.2012 14.04.2012 05.05.2012 02.06.2012
28.04.2012 19.05.2012) 16.06.2012
(9:00 - 12:20 ) (9:00-12:20)
Juli August September Oktober November Dezember
07.07.2012 04.08.2012 01.09.2012 06.10.2012 10.11.2012 01.12.2012
(9:00- 12:20)
21.07.2012 18.08.2012 15.09.2012 20.10.2012 15.12.2012
(9.00-12:20)
Eheschließungen bzw. Begründung von Lebenspartnerschaften an Freitagen und Samstagen
- Burg Vondern
März April Mai Juni
17.03.2012 28.04.2012 19.05.2012 16.06.2012
(12:30-13:15) (12:30-13:15) (10:00-13:15) (10:00-12:15)
August September November
04.08.2012 15.09.2012 10.11.2012
(10:00-12:15) (10:00-12:15) (12:30-13:15)
freitags 10.08.2012 07.09.2012
(11:00-11:45) (11.00-11:45)
Folgende Termine sind bereits ausgebucht:
(freitags) 27.04., 18.05., 25.05., 01.06.2012
(samstags) 05.05.,19.05., 02.06., 16.06.2012
Die Termine für 2013 werden Ende Juni 2012 veröffentlicht.
Anmeldung der Eheschließung bzw. der Begründung einer Lebenspartnerschaft
Zuständigkeiten
Wer ist zuständig und was muss ich mitbringen und bezahlen
Der erste amtliche Schritt auf dem Weg in die Ehe oder in die Lebenspartnerschaft ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie melden Ihre Eheschließung bzw. Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft persönlich (mündlich) oder schriftlich (Vollmacht) beim zuständigen Standesamt an.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden bzw. einer der Begründer der Lebenspartnerschaft seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Anmeldung dient auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratwunsch „Ehehindernisse“ entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei dem für die Anmeldung zur Eheschließung bzw. der Begründung einer Lebenspartnerschaft zuständigen Standesamt welche Unterlagen Sie mitbringen und vorlegen müssen.
Antragstellerinnen / Antragsteller mit ausländischen Dokumenten sollten sich möglichst frühzeitig persönlich im Standesamt beraten lassen.
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin. Leider sind wir telefonisch nicht immer persönlich zu erreichen. Die Standesbeamtinnen müssen schließlich auch trauen und Lebenspartnerschaften gründen oder nehmen gerade einen Antrag entgegen. Hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter und Sie erhalten einen Rückruf.
Zuständig für die Vornahme der Eheschließung bzw. für die Mitwirkung der Begründung einer Lebenspartnerschaft ist jedes deutsche Standesamt. Sie müssen daher nicht zwingend in Oberhausen die Ehe schließen bzw. eine Lebenspartnerschaft begründen, wenn hier aufgrund der gegebenen Zuständigkeit die Anmeldung erfolgen muss. Wenn Sie beide nicht in Oberhausen wohnen und trotzdem in Oberhausen heiraten möchten, ist das kein Problem. Das Standesamt Ihres Wohnsitzes leitet dann die Anmeldung an uns weiter, damit wir die Eheschließung bzw. die Begründung der Lebenspartnerschaft vornehmen können. Es sind zusätzliche Gebühren zu entrichten.
Untelagen
Grundsätzlich benötigen Sie folgende Unterlagen, um Ihre Ehe bzw. Lebenspatnerschaft beim Standesamt Oberhausen anmelden zu können:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch bzw. beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister (wenn Sie nicht in Oberhausen geboren wurden)
- Sie waren verheiratet, zusätzlich einen Nachweis der letzten Eheschließung und deren Auflösung -Eheurkunde mit Auflösungsvermerk- (wenn Sie nicht Oberhausen geheiratet haben)
In diesen Fällen erkundigen Sie sich vor Ihrer persönlichen Vorsprache beim Standesamt in Oberhausen und vereinbaren vor der Anmeldung einen Beratungstermin.
- ein/beide Partner besitzt/besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
- ein/beide Partner ist/sind nicht im Bundesgebiet geboren
- ein/beide Partner hat/haben im Ausland geheiratet
- ein/beide Partner ist/sind im Ausland geschieden worden
- ein Partner hat den Wohnsitz im Ausland
Gebühren
Was kostet eine Eheschließung bzw. die Begründung einer Lebenspartnerschaft
Umsonst ist eine standesamtliche Eheschließung bzw. die Begründung einer Lebenspartnerschaft leider nicht. Die Höhe der Gebühren hängt von vielen Einzelfragen ab, z. B. wie viele Urkunden Sie benötigen und richten sich auch nach Ihren Wünschen. Sie sind daher von Fall zu Fall unterschiedlich. Sie müssen mindestens eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro entrichten.
Außerhalb der Öffnungszeiten (z. B. freitags ab 12.00 Uhr oder samstags) fallen ausnahmslos zusätzliche Gebühren an.
Nach geltender Rechtsverordnung sind die Standesämter verpflichtet, folgende Gebühren zu erheben:
- Anmeldung der Eheschließung / Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft
- wenn beide Eheschließende bzw. Begründer der Lebenspartnerschaft
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 40,- Euro - wenn einer oder beide Eheschließende bzw. Begründer der
Lebenspartnerschaft eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen 66,- Euro
- wenn beide Eheschließende bzw. Begründer der Lebenspartnerschaft
- für die Eheurkunde, die nach der Trauung ausgehändigt wird 10,- Euro
Hinzu kommen noch eventuell Gebühren für
- Aufenthaltsbescheinigungen vom Einwohnermeldeamt (pro Person) 6,- Euro.
Weitere Kosten können noch entstehen, z. B.
- für ein Stammbuch (Ein Kaufzwang besteht nicht.) 11,- bis 34,- Euro
- eine Eheschließung bzw. eine Begründung einer Lebenspartnerschaft
außerhalb der Öffnungszeiten, d. h. freitags ab 12.00 Uhr und samstags 92,- Euro - Musik bei der Zeremonie 14,- Euro
- Wird die Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der
Eheschließung zuständige Standesamt vorgenommen bzw. wirkt ein anderes als
für die Anmeldung der Begründung einer Lebenspartnerschaft zuständige
Standesamt mit, so ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 40,- Euro zu entrichten.
Die Gebühren können beim Standesamt Oberhausen per ec - Karte oder bar beglichen werden.
Welchen Namen kann ich führen?
Nach deutschem Recht stehen Ihnen viele Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft zur Verfügung. Wir erläutern Ihnen die Möglichkeit der Namensführung und wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie nicht in Oberhausen, sondern in einem anderen Standesamt oder im Ausland heiraten wollen.
Sie müssen sich auch nicht sofort bei der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft entscheiden. Die spätere Bestimmung eines Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamens ist während bestehender Ehe bzw. Lebenspartnerschaft jederzeit möglich.
Ist jedoch die Entscheidung für einen Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamen getroffen, so ist diese unwiderruflich und kann während bestehender Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nicht mehr rückgängig gemacht werden. Lediglich die Voranstellung und das Anfügen des Geburts- oder Familiennamens des anderen Ehegatten bzw. anderen Lebenspartners, dessen Namen nicht Ehename bzw. Lebenspartnerschaftsname wird, ist auch weiterhin möglich.
Zeugen der Zeremonie
Trauzeugen sind nicht mehr unbedingt notwendig. Sie können aber bis zu zwei Zeugen benennen, die bei der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft dabei sein sollen. Benennen Sie die Trauzeugen rechtzeitig, mindestens 10 Tage vor der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft. Die Zeugen müssen sich durch gültige Ausweispapiere legitimieren können und sollten mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Was geschieht nach der Anmeldung?
Gültigkeit der Anmeldung und der weitere Ablauf
Wird bei der Prüfung ein Ehehindernis nicht festgestellt, teilt das Standesamt den Eheschließenden bzw. den Begründern der Lebenspartnerschaft mit, dass die Eheschließung bzw. die Begründung der Lebenspartnerschaft vorgenommen werden kann. Die Anmeldung zur Vornahme der Eheschließung bzw. an der Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft ist grundsätzlich 6 Monate gültig und die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft kann in diesem Zeitraum geschlossen bzw. begründet werden.
Der Termin für die Eheschließung bzw. für die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit dem Standesamt vereinbart, bei dem die Eheschließung stattfinden bzw. die Lebenspartnerschaft begründet werden soll.
So erreichen Sie uns
Hier sind wir für Sie da
Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-70 / Standesamt
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46042 Oberhausen
Gebäude C, 4. Etage
Zimmer C401 bis C404
Öffnungszeiten
Neu: Ab 01.03.2012
Terminabprache auch während der Sprechzeiten (außer montags) erforderlich
montags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
dienstags von 8.00 Uhr - 15.30 Uhr (Terminabsprache ab 01.03.2012)
mittwochs geschlossen (Grundsätzlich keine Terminabsprache möglich!)
donnerstags von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr (Terminabsprache ab 01.03.2012)
von 15.30 bis 18.00 Uhr schon jetzt nur nach vorheriger Terminabsprache
freitags geschlossen (Grundsätzlich keine Terminabsprache möglich!)
Soweit Terminabsprachen angeboten werden, können Termine nur nach vorheriger telefonischer oder persönlicher Vereinbarung und auch nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten vereinbart werden.
An den Terminsprechtagen können in der Regel keine spontanen Termine mehr vereinbart werden, da die Arbeitsorganisation an diesem Tag auf die vereinbarten Termine abgestimmt wurde.
Telefonische Erreichbarkeit
Terminvereinbarung und Auskünfte
Das Aufgabengebiet Eheschließung hat eine Hotline-Nummer eingerichtet.
Hotline Eheschließung 0208 825-2774
Ihren Anruf können wir leider nicht immer persönlich entgegennehmen. Bitte bedenken Sie, das die Erreichbarkeit der Telefon-Hotline während unserer parallel durchgeführten Sprechzeiten für die persönlichen Vorsprachen und Trautermine eingeschränkt sein kann. Nutzen Sie daher die Hotline außerhalb unserer Publikums-Öffnungszeiten und Trautermine. Hinterlassen Sie uns bitte eine konkrete Nachricht (Name, Telefonnummer und Grund Ihres Anrufs) auf dem angeschlossenen Anrufbeantworter und Sie erhalten einen Rückruf. Danke für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
e-mail: eheschliessung@oberhausen.de
Fax: 0208 825-2744
Der schönste Tag im Leben - Das Ja-Wort vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten
Bevor es losgeht – Noch ein paar Hinweise
So erreichen Sie das Schloss Oberhausen
- Anfahrt mit dem PKW
A 42, Ausfahrt Oberhausen-Zentrum, nach 200 Meter rechts (gegenüber Gasometer)
A 40, Ausfahrt Mülheim-Styrum, Richtung Oberhausen über B 223 bis Schloss Oberhausen (Nähe CetrO)
Für die Eheschließenden bzw. für die Begründenden einer Lebenspartnerschaft und Ihre Gäste sind keine speziellen Parkplätze am Schloss Oberhausen reserviert. Insbesondere in den Sommermonaten werden die dort vorhandenen Parkplätze natürlich auch von Ausstellungsbesuchern und Spaziergängern sehr in Anspruch genommen. Bitte beachten sie dies bei ihrer Zeitplanung.
- Anfahrt ÖPNV
Ab Hauptbahnhof Oberhausen Bus 122 und 925, Haltestelle Schloss Oberhausen - Mit anderen Verkehrsmitteln
siehe Stadtplanlink. Anschrift: Konrad-Adenauer-Allee 46, 46042 Oberhausen
Bitte vergessen Sie nicht Ihren gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass
Das Brautpaar bzw. die Begründer einer Lebenspartnerschaft und auch die Zeugen der Zeremonie müssen sich ausweisen (kein Führerschein!) können.
Vergessen Sie auch nicht die Ringe und den Brautstrauß.
Musik
Denken Sie an Ihre eigene CD, wenn die Trauung bzw. die Begründung der Lebenspartnerschaft mit Ihren Lieblingsstücken musikalisch untermalt werden soll. Während der Zeremonie wird die Musik beim Einzug, nach dem Ja-Wort zum Anstecken der Ringe und zur Unterschrift der Niederschrift abgespielt.
Kommen Sie rechtszeitig vor dem vereinbarten Termin
Sie und Ihre Trauzeugen sollten sich rechtzeitig (ca. 15 Minuten) vor dem vereinbarten Termin im Vorraum vor dem Sekretariat einfinden. Warten Sie dort, bis Sie aufgerufen werden. Ihre Personalien werden überprüft und die Trauzeugen in die Niederschrift aufgenommen. Danach können Sie mit Ihren Angehörigen und Gästen noch wenige Minuten im Vorraum verweilen, bevor Sie zum vereinbarten Termin in den Trausaal gerufen werden.
Gäste
Bedenken Sie bitte bei Ihrer Planung und Einladungen, dass nur ca. 50 Personen ausreichend Platz im Trausaal finden und der Zugang von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten beschränkt wird. Leider kann auch der Vorraum, der Ihnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, nur mit ca. 50 Gästen je Trauungen genutzt werden. Sollten Sie eine größere Gesellschaft planen, sind die Räumlichkeiten im Standesamt Oberhausen leider nicht geeignet.
Es ist nun endlich so weit
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte begrüßt Sie offiziell und stellt für das Heiratsprotokoll förmlich die Anwesenheit der Brautleute und evtl. der Trauzeugen fest. Sie oder er wird Sie abschließend über die gewünschte Namensführung in der Ehe befragen. Wenn Sie sich für einen Ehenamen bzw. Lebenspartnerschaftsnamen entschieden haben, ist dies Ihre letzte Chance noch etwas zu ändern. Lediglich die Voranstellung und das Anfügen des Geburts- oder Familiennamens des anderen Ehegatten bzw. des anderen Lebenspartners, dessen Namen nicht Ehename bzw. Lebenspartnerschaftsname wird, ist auch weiterhin möglich.
Persönliche Ansprache (Traurede)
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte richtet nun einige Worte an Sie. Falls Sie keine persönliche Ansprache wünschen, sagen Sie das bitte bei der Anmeldung. Sollen persönliche Daten oder Begebenheiten erwähnt werden, so teilen Sie uns das ebenfalls bei der Anmeldung mit.
Das entscheidende Ja-Wort
Die Ehe wird geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft wird begründet, wenn die Frage die Standesbeamtin oder der Standesbeamte, ob Sie die Ehe miteinander eingehen bzw. die Lebenspartnerschaft begründen wollen mit „Ja“ beantworten wird. Mit dem zweiten Ja-Wort ist eine gültige Ehe zustande gekommen bzw. eine Lebenspartnerschaft begründet.
Wenn Sie möchten, können Sie dann Ihre Ringe gegenseitig anstecken. Ein Kuss kann an dieser Stelle die Besiegelung krönen.
Weitere Formalitäten
Nun wird Ihnen die Niederschrift mit allen Ihren persönlichen Daten vorgelesen. Ihre Gäste und alle Anwesenden bekommen Ihre Geburtsdaten und alle Vornamen mit. Sollten Sie jedoch Unrichtigkeiten feststellen, sagen Sie dies bitte gleich der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten. Anschließend müssen Sie und sofern Sie welche bestimmt haben, die Trauzeugen unterschreiben. Gemeinsam werden Sie an den Tisch gebeten. Üben Sie vielleicht schon einmal Ihre neue Unterschrift, falls Sie aufgrund der Bestimmung eines gemeinsamen Familien- bzw. Lebenspartnerschaftsnamens einen neuen Familiennamen erhalten.
Gratulation
Es ist geschafft! Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte wird Ihnen nun ihre bzw. seine Glückwünsche aussprechen und das von Ihnen ausgesuchte Stammbuch überreichen. Anschließend haben Ihre Angehörigen und Gäste die Möglichkeit, Ihnen die besten Wünsche auszusprechen. Dann verlassen Sie das Trauzimmer.
Vorraum
Nach Ihrer Trauung haben sie die Möglichkeit, mit Ihren Gästen (max. 50 Personen) für ca. eine halbe Stunde im Vorraum des Trauzimmers zu verweilen und Glückwünsche bei einem Glas Ihres mitgebrachten Sektes entgegen zu nehmen. Das Mitbringen von Speisen jeglicher Art ist nicht gestattet.
Danach bitten wir Sie den Raum zu Verlassen, damit dieses besondere Ambiente auch weiteren Brautpaaren an diesem Tag zur Verfügung steht oder der Raum verschlossen wird, da nach Ihrer Eheschließung keine weitere Trauung mehr folgt.
Die im Raum vorhandenen Stehtische können von Ihnen genutzt werden, bitte entfernen sie diese nicht in den Außenbereich. Zusätzliches Möbelstücke oder auch Kühlgeräte dürfen nicht aufgestellt werden.
Noch eine besondere Bitte. Da meistens mehrere Trauungen bzw. Begründungen von Lebenspartnerschaften stattfinden, bitten wir Sie um etwas Rücksichtnahme sowohl vor als auch nach Ihrer Trauung oder Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft, um bereits stattfindende Trauungen nicht zu stören. Achten Sie bitte auch auf Sauberkeit. Streuen Sie keine Blumenblätter und Konfetti und werfen Sie bitte auch keinen Reis. Sektflaschen und Pastikgläser sowie anderer Abfall sind selbst zu entsorgen. Die vorhanden Aballgefäße sind nur für Blumenpapier u. ä. vorgesehen.
Außenbereich -Innenhof-
Der Außenbereich vor dem Trausaal gehört nicht zum Standesamt, sondern zur Galerie des Schlosses. Aus gegebenen Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass mitgebrachte Getränke und insbesondere auch Speisen im gesamten Innenhofbereich nicht gereicht werden dürfen. Auch das Aufstellen von mitgebrachen Tischen, Stühlen und sonstigen Möbelstücken ist nicht gestattet.
Sicher hat niemand etwas einzuwenden, wenn Sie wertes Brautpaar, und auch Ihre Gäste sich mit einem Glas Sekt in der Hand zu einem Gruppenfoto auf der Treppe vor dem Schloss einfinden.
Bitte werfen Sie insbesondere auch auf dem Hof keinen Reis. Bedenken Sie, dass Tauben angezogen werden und nicht nur das Schloss, sondern auch Ihre festliche Kleidung verunreinigen.
Der Innenhof des Schlosses darf weder mit Kraftfahrzeugen noch mit Motorrädern befahren werden.
Hinweise
Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte hat das „Hausrecht“. Bitte folgen Sie den Hinweisen und gegebenenfalls auch Anordnungen. Oder möchten Sie, dass bei Ihrer Eheschließung Klingeltöne eines Handys den feierlichen Augenblick stören?
Bild- und Tonaufnahmen während der Trauung dürfen aus rechtlichen Gründen nur mit Zustimmung der Standesbeamtin oder des Standesbeamten vorgenommen werden. In der Regel haben die Standesbeamten jedoch nichts dagegen, wenn Sie einige Bilder machen. Es sollte sich jedoch nicht jeder Gast als Fotograf betätigen. Es werden daher nur maximal 2 Fotografen bis zur Unterschrift erlaubt. Videoaufnahmen werden nur sehr eingeschränkt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung zugelassen (Ja-Wort und Ringtausch).
Fotografen und Videofilmer sind nur zufällig und ohne vertragliche Beziehung zum Standesamt anwesend und haben keine ausdrückliche Legitimation ihre Leistungen im Standesamt anzubieten. Bedenken Sie das bei Ihrer Planung.
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