Bildung und Arbeit / Praktikum
Pflichtpraktika bei der Stadt Oberhausen
Grundsätzlich ist bei der Stadt nur das Ableisten von Pflichtpraktika möglich. Dazu zählen folgende drei Formen:
Das Schüler/innenbetriebspraktikum
Schüler/innenbetriebspraktika dauern in der Regel zwei bis drei Wochen und die Einsatzgebiete erstrecken sich beinahe über die gesamte Verwaltung bei der Stadt Oberhausen immer in Absprache mit den einzelnen Fachbereichen.
Unentgeltliche Praktika - vorgeschrieben durch eine Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung oder aufgrund einer Maßnahme
Dazu zählen Praktika die vor oder während eines Studiums z.B. in den Studiengängen Jura, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Tiermedizin, Sozialwissenschaften und Bibliothekarswesen abgeleistet werden müssen.
Des Weiteren gehören Fachoberschulpraktika bzw. das einjährige gelenkte Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen dazu.
Praktika als Umschüler/in sind ebenfalls möglich.
Ableisten des Anerkennungsjahres
Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen/innen können bei der Stadt ihr Annerkennungsjahr beispielsweise im Kinderpädagogischen Dienst ableisten.
Praktikum bei der Stadtverwaltung Oberhausen
Die Stadtverwaltung bietet Erziehern/innen sowie Sozialarbeiter/innen und -pädagogen/innen an, ihr Anerkennungsjahr in städtischen Einrichtungen abzuleisten.
Interessenten/innen wenden sich bitte an den Fachbereich Aus- und Fortbildung, Personalentwicklung, Telefonnummer 0208 825-3707.
Weitere Informationen zum Thema "Praktikum bei der Stadtverwaltung Oberhausen" finden Sie auf der Praktikumsseite des Fachbereichs Aus- und Fortbildung, Personalentwicklung.
KONTAKT
Stadt Oberhausen
Aus- und Fortbildung, Personalentwicklung
Essener Straße 5
46047 Oberhausen


