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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Feuerwehr
Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren
Die Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften ist im § 5 des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) rechtlich vorgeschrieben. Wesentliche Aufgabe ist es, innerhalb von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorbeugende bauliche, anlagentechnische und/oder betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden sowie die Möglichkeiten der Feuerwehr für eine wirksame Brandbekämpfung und Menschenrettung zu bewerten, und ggf. Anforderungen oder Anregungen an die entsprechende Genehmigungsbehörde weiterzuleiten, die dann darüber abschließend zu entscheiden haben. Dies gilt insbesondere auch für spezielle Anlagen und Einrichtungen mit Gefahrstoffen, die besondere Risiken und Gefahren im Brand- oder Störfall beinhalten.
Die Brandschutzdienststellen sollen sich äußern, ob die Anforderungen erfüllt sind an
- die Zugänglichkeit der Grundstücke und der baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen, Hierzu finden Sie im Downloadbereich Ausführungsanweisungen für die Kennzeichnung von Freiflächen der Berufsfeuerwehr Oberhausen
- Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen,
- Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen,
- Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden,
- Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungseinrichtungen),
- betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (wie Hausfeuerwehr, Brandschutzordnung, Feuerschützübungen).
Weitere Aufgaben sind:
- Prüfung von Brandschutzkonzepten
- Beratung der Fachplaner und Architekten
- Bauüberwachungen
- Bauabnahmen
- Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen
- Brandschauen
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern in Brandschutzfragen
- Abnahmen von Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes Oberhausen
Kontakt
- Ralf Ulrichskötter
Dorstener Str. 119
Zimmer 1.2.46
Telefon: 0208 8585-871
Fax: 0208 8585-243
e-mail: ralf.ulrichskötter@oberhausen.de - Frank Schupp
Dorstener Str. 119
Zimmer 1.2.45
Telefon: 0208 8585-851
Fax: 0208 8585-243
e-mail: frank.schupp@oberhausen.de - Mark Lindemann
Dorstener Str. 119
Zimmer 1.2.44
Telefon: 0208 8585-830
Fax: 0208 8585-243
e-mail: mark.lindemann@oberhausen.de - Markus Hangert
Dorstener Str. 119
Zimmer 1.2.37
Telefon: 0208 8585-833
Fax: 0208 8585-243
e-mail: markus.hangert@oberhausen.de - Andre Fustig
Dorstener Str. 119
Zimmer 1.2.47
Telefon: 0208 8585-861
Fax: 0208 8585-243
e-mail: andre.fustig@oberhausen.de

