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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Wohngeld
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Wohngeld

Einkommensgrenzen

Grundlage der Einkommensberechnung ist das Bruttoeinkommen, das in den zwölf Monaten an Antragstellung zu erwarten ist. Ist eine solche Prognose nicht möglich, zählt das Einkommen der vergangenen zwölf Monate vor Antragstellung. Bei Familien (Haushalten) zählt das Einkommen aller Familien- bzw. Haushaltsmitglieder.

Zu den Einnahmen rechnet so gut wie alles :

  • steuerfreie sowie steuerpflichtige Einnahmen
  • einmalige und regelmäßige Einnahmen

Hier sind einige Beispiele genannt:

Arbeitseinkommen

  • Gehälter, Löhne, Weihnachtsgeld und so weiter.
  • Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit
  • Pauschal besteuerte und steuerfreie Arbeitslöhne

Lohnersatzleistungen

  • Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld
  • Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld
  • Krankengeld, Elterngeld

Sonstige Einnahmen

  • Renten, Pensionen, Versorgungsbezüge
  • Unterhaltszahlungen
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen

Geben Sie in Ihrem eigenen Interesse sämtliche Einkünfte an, es ist für Sie und uns unangenehm, wenn später Wohngeldzahlungen zurückverlangt werden.

 





Anzahl der Familienmitglieder Nettoeinkommen
1 870 EUR
2 1.190 EUR
3 1.450 EUR
4 1.900 EUR
5 2.180 EUR