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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Wohngeld
Einkommensgrenzen
Grundlage der Einkommensberechnung ist das Bruttoeinkommen, das in den zwölf Monaten an Antragstellung zu erwarten ist. Ist eine solche Prognose nicht möglich, zählt das Einkommen der vergangenen zwölf Monate vor Antragstellung. Bei Familien (Haushalten) zählt das Einkommen aller Familien- bzw. Haushaltsmitglieder.
Zu den Einnahmen rechnet so gut wie alles :
- steuerfreie sowie steuerpflichtige Einnahmen
- einmalige und regelmäßige Einnahmen
Hier sind einige Beispiele genannt:
Arbeitseinkommen
- Gehälter, Löhne, Weihnachtsgeld und so weiter.
- Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit
- Pauschal besteuerte und steuerfreie Arbeitslöhne
Lohnersatzleistungen
- Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld
- Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld
- Krankengeld, Elterngeld
Sonstige Einnahmen
- Renten, Pensionen, Versorgungsbezüge
- Unterhaltszahlungen
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
Geben Sie in Ihrem eigenen Interesse sämtliche Einkünfte an, es ist für Sie und uns unangenehm, wenn später Wohngeldzahlungen zurückverlangt werden.
| Anzahl der Familienmitglieder | Nettoeinkommen |
|---|---|
| 1 | 870 EUR |
| 2 | 1.190 EUR |
| 3 | 1.450 EUR |
| 4 | 1.900 EUR |
| 5 | 2.180 EUR |

