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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Wohngeld
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Wohngeld

Finanzielle Belastungen und Freibeträge

Das Wohngeldgesetz bietet in Form von pauschalen Freibeträgen begrenzt Möglichkeiten:

zum Beispiel:

  • Werbungskosten über 1000 EUR bei nicht selbständiger Tätigkeit
  • Private Kranken- und Altersversorgung

(Achtung: Es ergeben sich nicht immer Auswirkungen auf das Wohngeld!)

  • Unterhaltszahlungen
  • Schwerbehindertenausweis bei einem Grad der Behinderung von 100 v. H.
    Bei einem Grad der Behinderung zwischen 50 und 90 v. H. muss zusätzlich ein Nachweis über eine häusliche Pflegebedürftigkeit vorliegen.

Unberücksichtigt bleiben zum Beispiel Darlehn.