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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Familie, Bildung, Soziales / Statistik und Wahlen / Wahlangelegenheiten / Landtagswahl

Familie, Bildung, Soziales / Wahlangelegenheiten

Landtagswahl am 09. Mai 2010

Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat gemäß § 7 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes als Wahltag für die Wahl des Landtags Nordrhein-Westfalen Sonntag, den 09. Mai 2010 festgesetzt. Die Bekanntmachung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - Nr. 17 vom 14. Juli 2009 veröffentlicht.

Hier gelangen Sie zur Wahlergebnispräsentation.





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Wahlangelegenheiten
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