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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Familie, Bildung, Soziales / Grundsicherung (SGB XII)
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Familie, Bildung, Soziales / Grundsicherung (SGB XII)

Grundsicherung in Oberhausen

Die Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (Hilfe zum Lebensunterhalt) wurde am 01.01.05 mit der Arbeitslosenhilfe zu einer neuen Leistung, der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) zusammengeführt. Weitere Informationen zu dieser neuen Leistung, die auch als Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bekannt ist, finden Sie hier.

Seit dem 01.01.2005 regelt nun das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) die Leistungen der jetzigen Sozialhilfe. Hiernach sind noch folgende Leistungen möglich:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
    Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine existenzsichernde Grundversorgung für Personen, die jünger als 65 Jahre sind und weder Ansprüche nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) noch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung haben.  mehr
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine existenzsichernde Grundversorgung für Personen, die älter als 64 Jahre oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. mehr
  • Hilfen zur Gesundheit
    Hilfen zur Gesundheit werden für Personen erbracht, die über keine anderweitige Krankenversicherung verfügen. mehr
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    Eingliederungshilfe wird gewährt, um eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern oder behinderte Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. mehr
  • Hilfe zur Pflege
    Hilfe zur Pflege erhalten Personen, die nicht pflegeversichert sind oder bei denen die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen. mehr
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    Hilfe zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten erhalten Personen, deren besondere Lebensverhältnisse mit solchen Schwierigkeiten verbunden sind und die sie aus eigener Kraft nicht überwinden können. mehr
  • Hilfen in anderen Lebenslagen
    Solche Hilfen sind unter anderem Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Blindenhilfe und Bestattungskosten. mehr


KONTAKT
Stadt Oberhausen
Bereich 3-2
Jugendamt und soziale Angelegenheiten
Concordiastraße 30
46042 Oberhausen

Bereichsleiter soziale Angelegenheiten
Hans-Georg Poß

Telefon: 0208 825-9431
Fax: 0208 825-9201
e-mail: hans-georg.poss@oberhausen.de

 

Fachbereichsleiterin
Brigitte Siodmak

Telefon: 0208 825-9452
Fax: 0208 825-9228
e-mail: brigitte.siodmak@oberhausen.de