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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Bürgerservicestellen / Schwerbehinderung
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt

Sozialtarif der Telekom

Schwerbehinderte, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, also das Merkzeichen RF, Bl oder Gl in ihrem Schwerbehindertenausweis haben, können grundsätzlich den Sozialtarif der Telekom beantragen. 

Der Antrag für einen Sozialtarif ist bei den Bürgerservicestellen oder bei den Bürgersprechstunden in den verschiedenen Ortsteilen erhältlich und wird von dort an die Telekom zur weiteren Bearbeitung übersandt. 

Bitte bringen Sie mit:


Den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF/ Gl / Bl und die Bestätigung der GEZ über die Rundfunkgebührenbefreiung sowie das Anschreiben der Telekom. Bei der Verlängerung der Ermäßigung nur die Bestätigung der GEZ  über die Rundfunkgebührenbefreiung.

Diese Kosten entstehen:

Gebührenfrei