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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Finanzen, Gesundheit, Kultur / Gesundheitswesen / allgem. Verwaltung

Finanzen, Gesundheit, Kultur / Gesundheitswesen

Allgemeine Verwaltung / Gesundheitsplanung


Urkunden

Zielgruppen:
Personen, die eine Ausbildung in einem sogenannten Heilhilfsberuf absolviert haben
(z.B. Krankenpflegepersonal, Masseur/innen und Medizinische Bademeister/innen, Physiotherapeuten, Physiotherapeutinnen, Krankenpflegehelfer/innen etc.)

Angebote:

  • Ausstellung von Urkunden zur Führung der Berufsbezeichnung für den o. g. Personenkreis
  • Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise (Prüfung der Gleichwertigkeit der im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bzw. erworbener Kenntnisse nach deutschem Recht)
  • Auskünfte zu den Ausbildungswegen bzw. berufsspezifischen Fragestellungen in den o. g. Heilhilfsberufen.

Ansprechpartnerin:

Öffnungszeiten:
Montags – donnerstags
8.30 – 12.00 Uhr

Dienstgebäude
Tannenbergstraße 11-13
46045 Oberhausen
Zimmer 1.14


Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz über den Umgang mit Lebensmitteln

Im Jahre 2001wurde das damals gültige Bundesseuchengesetz durch das neue Infektionsschutzgesetz abgelöst.
Damit entfielen auch die bis dahin gebräuchlichen Gesundheitszeugnisse für Beschäftigte im Lebensmittelbereich.
Diese Gesundheitszeugnisse wurden durch Beischeinigungen nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz ersetzt, die eine mündliche und schriftliche Belehrung durch den städt. Bereich Gesundheitswesen vorsehen.
Um eine solche Belehrung zu erlangen, muss die betreffende Person entweder in Oberhausen wohnen oder arbeiten.
Termine für eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz können persönlich oder auch telefonisch vereinbart werden.

Zielgruppen:
Personen, die eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollen, bei der sie mit offenen, unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen.
Dies ist unter anderem im Bereich der Gastronomie, in Bäckereien und in allen Lebensmittel verarbeitenden Betrieben, sowie in Kindergärten und Altenheimen der Fall.

Gebühr:                    
25,- Euro
Für Personen, die Inhaber des „Oberhausenpasses“ sind oder Leistungen nach SGB II beziehen (aktueller Bescheid muss vorgelegt werden), entfällt die Gebühr.

Ansprechpartnerinnen:


Öffnungszeiten:
Montags – donnerstags von 8:30 – 11:00 Uhr
Montag nachmittags von    13:30 – 14:30 Uhr

Dienstgebäude:
Tannenbergstraße 11 – 13
46045 Oberhausen
Zimmer: 0.40