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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Sport / Einwohnermeldewesen / Ausweise / Personalausweis
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Sport / Einwohnermeldewesen

Personalausweis

Zuständig ist der Fachbereich Einwohnermeldewesen:
Bürgerservicestellen Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld (s.u.)



Seit dem 01.11.2010 ist bundesweit der elektronische Personalausweis eingeführt. Der  neue Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Die alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.

Für Kinder unter 16 Jahren kann auf Wunsch ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden, wobei jedoch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ein  Kinderreisepass als Reisedokument und Identitätsnachweis sinnvoller erscheint.

Die Beantragung ist grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz möglich, Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reise-/Kinderreisepass

  • Geburts- oder Heiratsurkunde

  • aktuelles biometrisches Lichtbild                                                                                                                                                                                                  
  • bei Personen unter 16 Jahren ist die Berechtigung zur Antragstellung abhängig von den Familien- und Wohnverhältnissen:
  • Sie leben als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern in einem Haushalt:  Zustimmungserklärung beider Eltern sowie deren Personalausweise oder Reisepässe.   
  • Sie leben als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt: Hier kann der Elternteil den Antrag stellen, bei dem das Kind im Haushalt lebt. Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:                                                                                                                                                 Sie leben als sorgeberechtigte Mutter mit dem Kind in einem Haushalt. Hier können Sie als Mutter alleine den Antrag stellen.   
  •      Sie leben als sorgeberechtiger Vater mit dem Kind in einem Haushalt. Hier ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass das alleinige Sorge-      recht bei Ihnen liegt. Sollte das Sorgerecht mit der Mutter gemeinsam ausgeübt werden, muss das Einverständnis der Mutter oder, eine                  gerichtliche Entscheidung darüber, dass das Kind sich gewöhnlich bei Ihnen aufhält, vorgelegt werden.
  • Sie leben als allein sorgeberechtigte Mutter mit dem Kind in einem Haushalt. Hier können Sie als Mutter alleine den Antrag stellen.                                     

Personalausweise sind bei Personen ab 24 Jahren 10 Jahre gültig (Gebühr 28,80 Euro)  Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre (Gebühr 22.80 Euro). Vorläufige Personalausweise werden wie bisher auch mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt (Gebühr 10,-- Euro).

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.personalausweisportal.de/  

Bitte bringen Sie mit:
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
in der Größe von 45 x 35 mm, das die Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entspricht (siehe auch http://www.bundesdruckerei.de/ oder http://www.epass.de/)
den alten Personalausweis, (falls nicht vorhanden, Reisepass oder anderen amtlichen Lichtbildausweis)
Familienbuch oder andere standesamtliche Urkunden sollten vorsichtshalber mitgebracht werden, da es im Einzelfall sein kann, dass eine Bearbeitung ohne deren Vorlage nicht möglich ist (zum Beispiel bei Verlust des alten Ausweises oder bei erstmaliger Ausstellung eines Ausweises in Oberhausen).

Der weitere Ablauf ist:
Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen liegt der Personalausweis zur Abholung bereit. Unter Vorlage des alten Ausweises wird Ihnen oder einem Bevollmächtigten der Personalausweis ausgehändigt. Ein Formular für die Vollmacht wird Ihnen bei der Antragsstellung ausgehändigt oder steht zum Herunterladen zur Verfügung.

Abholauskunft - Hier erfahren Sie, ob Ihr beantragtes Ausweisdokument
in der Service-Stelle zur Abholung bereit liegt.

e-mail-Kontakt:
Einwohnermeldewesen@oberhausen.de

Weitergehende Informationen:
Eilig?
Die Herstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei dauert einige Zeit. Falls schon früher ein neuer Ausweis benötigt wird, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, der jedoch eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten hat. Dazu ist zusätzlich ein Lichtbild und eine Gebühr von 10,00 Euro erforderlich.

Weitere Informationen:
Der Antrag wird durch die Sachbearbeiter/innen der Bürgerservicestellen ausgefüllt und muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Persönliche Vorsprache ist deshalb grundsätzlich erforderlich. 

An dieser Stelle können leider nicht alle vorkommenden Fälle beschrieben werden. Haben Sie deshalb bitte Verständnis dafür, dass im Einzelfall eventuell weitere Unterlagen und eine etwas andere Verfahrensweise erforderlich sein können.




Hier finden Sie die Bürgerservicestellen: Öffnungszeiten:

 Montag   8.00 - 16.00 Uhr
 Dienstag  8.00 - 16.00 Uhr
 Mittwoch   8.00 - 16.00 Uhr
 Donnerstag  8.00 - 18.00 Uhr
 Freitag  8.00 - 12.00 Uhr



Anfangsbuchstabe des Nachnamens Ansprechpartnerin Telefon:
A - Er Iris Plato 0208 825-2424
Es - Ham Astrid Mura 0208 825-2383
Han - K Heike Knopke 0208 825-2401
L - Rat Birgit Mecking 0208 825-2405
Rau - Tra Katja Haake / Gisela Jost 0208 825-2668
Trb - Z Angelika Arkenau 0208 825-2826


Adresse:
Stadt Oberhausen
Fachbereich 2-4-60
Einwohnermeldewesen
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

Ansprechpartnerin: Iris Adelberg
Telefon: 0208 825-3012
Fax: 0208 825-2847
e-mail: einwohnermeldewesen@oberhausen.de