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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt
Rundfunkgebührenbefreiung bei Schwerbehinderung
Personen die einen Grad der Behinderung von mindestens 80 haben und denen der Besuch sämtlicher öffentlicher Veranstaltungen nicht möglich ist, haben Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und den Sozialtarif der Telekom. Um diesen Anspruch zu dokumentieren, ist das Merkzeichen RF oder GL auf dem Schwerbehindertenausweis eingetragen. Blinde mit dem Merkzeichen Bl werden ebenfalls befreit.
Der Antrag ist beim Bürgerservice erhältlich oder wird bereits mit ihren Daten von der GEZ übersandt. Der vollständige Antrag wird zusammen mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises vom Bürgerservice an die GEZ zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet. Die Befreiung für den entsprechenden Bewilligungszeitraum erhalten Sie dann schriftlich von der GEZ.
Bitte bringen Sie mit:
Den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF / Gl / Bl sowie die letzte schriftliche Befreiung der GEZ oder die Teilnehmernummer der GEZ (siehe Rechnung oder Kontoauszug) oder den mit ihren Daten vorhandenen GEZ-Antrag.
Diese Kosten entstehen:
Gebührenfrei

