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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Wohngeld
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Wohngeld

Höchstbeträge für Mieten und Belastungen

Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, hängt auch von Ihrer Miete beziehungsweise der monatlichen Belastung für das selbst genutzte Eigenheim oder die Eigentumswohnung ab.

Bei der Selbsteinschätzung helfen hier die im Gesetz festgeschriebenen Höchstbeträge für Mieten und Belastungen.

Die maßgeblichen Werte der Mietstufe III für die Stadt Oberhausen sind in der folgenden Tabelle genannt:

 



Personen Höchstbetrag
1 330 EUR
2 402 EUR
3 479 EUR
4 556 EUR
5 638 EUR
6 715 EUR


 




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Stadt Oberhausen
Wohngeldstelle
Technisches Rathaus
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46145 Oberhausen
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