[Kopfnavigation] [Hauptnavigation] [Unternavigation] [Inhalt] [Detailnavigation]
Alles zum Thema
Downloads
Partner werden
Werden Sie Partner der Stadt Oberhausen. Hier können Sie für Ihr Angebot werben.
Mail an die Pressestelle
 
BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Straßenverkehr / Zulassung
Bitte wählen Sie das gewünschte Dezernat / Bereich der Stadtverwaltung

Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Straßenverkehr

Umschreibung von außerhalb

Für die Umschreibung eines Fahrzeuges aus einer anderen Stadt nach Oberhausen benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein ( bei stillgelegten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung)
  • Kennzeichenschilder der anderen Stadt ( nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • elektronische Versicherungsbestätigung ( früher: Doppelkarte)
  • Original Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)
  • Bankverbindung (zum Einzug der Steuern)
     
  • Zulassung für natürliche Personen:
    • Personalausweis oder Reisepass
      (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download rechte Spalte) und Personalausweis / Reisepass des/der Antragstellers/in und Bevollmächtigten)
    • Einverständniserklärung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer
    • Bei Zulassungen für Minderjährige sind zusätzlich die schriftliche Einwilligung und der Personalausweis / Reisepass beider Erziehungsberechtigten mitzubringen.
  • Zulassung für juristische Personen:
    • Handelsregisterauszug
    • Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre.
  • Zulassung für Vereine:
    • Auszug aus dem Vereinsregister


KONTAKT
Stadt Oberhausen
Bürgerservice
Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46049 Oberhausen
Telefon:
0208 825-9005, -9007, -9009, -9011, -9017, -9023, -9029
Fax:
0208 825-9132
e-mail:
kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de